In Deutschland zahlen alle natürlichen Personen Einkommensteuer, die selbstständig oder angestellt sind. Zu Beginn seiner selbständigen Tätigkeit füllt jeder Gründer den Fragebogen des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung aus. Das muss innerhalb eines Monats nach Existenzgründung erfolgen. Es sollte sehr sorgfältig geschehen, denn davon hängt ab, wie der Jungunternehmer mit seiner Liquidität auskommt. Das Finanzamt entscheidet auf dieser Grundlage über Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Jeder Selbstständige ist verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben, unabhängig davon, ob er Verluste oder Gewinne macht und wie hoch diese ausfallen. Sie muss bis zum 31. Mai des Folgejahres, ab dem Steuerjahr 2018 bis 31. Juli, abgegeben werden. Personen, die selbständig sind, müssen die Daten ihrer Steuererklärung per Online Formular an das Finanzamt übertragen.
Wie erfolgt die Besteuerung?
Alle Selbstständigen werden zur Einkommenssteuer veranlagt. Entsprechend ihrer Tätigkeit erzielen Unternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wenn sie Freiberufler sind. Grundlage für die Steuerzahlung ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses errechnet sich aus dem Gewinn der Geschäftstätigkeit des Selbstständigen minus seiner Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Der Gewinn ermittelt sich aus allen betrieblichen Einnahmen nach Abzug der betrieblichen Ausgaben. Angerechnet wird ein sich meistens jährlich ändernder Grundfreibetrag, der steuerfrei ist. Jeder Freiberufler und Gewerbetreibende, der weniger Einkünfte im Jahr bezieht, hat keine Einkommensteuer zu zahlen. Verdient der Selbständige mehr, dann ist das darüber liegende Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In Auswertung der Steuererklärung setzt das Finanzamt für das nächste Kalenderjahr Vorauszahlungen fest, die ansteigen, sobald die Steuerlast sich erhöht. Unternehmer müssen darauf achten, dass sie über genügend Liquidität verfügen, um die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen und eventuelle Steuernachzahlungen leisten zu können.
Was müssen Gründer bei der Steuererklärung beachten?
In die Einkommensteuererklärung fließen Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten ein. Bei der Steuererklärung ist auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit zu achten. Diese hat Konsequenzen für das Ausfüllen der Steuerformulare. Auf der Einkommensteuererklärung müssen generell alle Einkünfte angegeben werden. Die selbstständige und nicht selbstständige Arbeit sind in der Steuererklärung getrennt veranlagt. Selbstständige mit einem angestellten Nebenjob dürfen bis zu 450 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Gründungskosten aus der Vorbereitungsphase, können in der Regel steuerlich berücksichtigt werden. Da die Erlöse von Selbständigen starken Schwankungen unterliegen können, lohnt sich bei verschlechterter Auftragslage ein Antrag beim Finanzamt auf geringere Steuer-Vorauszahlungen. Manchem Geschäftsinhaber erscheint seine Steuer im Vergleich zu Arbeitnehmern zu hoch, er möchte Steuern sparen. Unternehmer sollten grundsätzlich mit einem kompetenten Steuerberater zusammenarbeiten, um Nachteile bei der Besteuerung zu vermeiden.