Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist meist nur als Testphase gedacht, ob sich die Geschäftsidee gewinnbringend in die Praxis umsetzen lässt. Mancher Gründer ist auch froh darüber, dass er mit seinem hauptberuflichen Angestelltendasein ein finanzielles Sicherheitsnetz für den Fall des Scheiterns hat. Die Vorbereitungen für den Start in die Selbständigkeit unterscheiden sich jedoch wenig von denen hauptberuflich Selbständiger. Macht man sich nebenberuflich selbständig, sind Steuern, Marketing und Buchführung genauso wichtig. Als natürliche Person muss jeder Unternehmer Einkommensteuer entrichten. Das kommt jedoch nur infrage, wenn der Gründer mit seiner nebenberuflichen Existenz einen Gewinn erwirtschaftet. Wenn Sie als Teilzeit-Unternehmer einen Verlust ausweisen, fällt dafür keine Einkommensteuer an.
Welche Kriterien müssen nebenberufliche Selbstständige erfüllen?
Als erstes ist zu beachten, dass die selbstständige Tätigkeit in ihrem Umfang nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen darf als der Hauptberuf. Als Richtwert wird davon ausgegangen, dass Selbständige nicht mehr als 18 Wochenstunden für ihre nebenberufliche Tätigkeit aufwenden sollten. Das zweite Kriterium betrifft die Einnahmen aus den Beschäftigungen, daraus lässt sich ableiten, welche Tätigkeit den Arbeitsmittelpunkt darstellt. Das Arbeitseinkommen aus der abhängigen Beschäftigung sollte den Hauptanteil an den Einkünften des nebenberuflichen Unternehmers bilden. Wer mehr aus seiner selbstständigen Tätigkeit erlöst oder gar Mitarbeiter beschäftigt, ist nicht nebenberuflich selbstständig.
Was sollten nebenberufliche Unternehmer beachten?
Die nebenberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden. Ein Gewerbe ist beim örtlichen Gewerbeamt anzumelden, weiterhin sind IHK oder HWK sowie die Berufsgenossenschaft über die Gründung zu informieren. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen und die Berufsgenossenschaft von der Unternehmensgründung in Kenntnis setzen. Je nach Branche ist es sinnvoll über persönlichen und beruflichen Versicherungsschutz nachzudenken. Das betrifft Krankenzusatz- oder Unfall- und Rechtsschutzversicherung sowie eine gewerbliche Haftpflichtversicherung und eine Betriebskostenversicherung.
Welche Steuern müssen nebenberuflich Selbständige zahlen?
Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen genauso versteuert werden wie bei einem hauptberuflichen Unternehmen. Die Art der Steuern ist abhängig davon, in welcher Rechtsform die Firma gegründet wurde. Jeder Kleingewerbetreibende oder Freiberufler unterliegt mit seinem Gewinn der Einkommensteuer. Gewerbesteuer zahlen nur gewerblich nebenberuflich Tätige, Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer entrichten. Umsatz- oder Mehrwertsteuer müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen abführen, sie kann als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wer im Jahr weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen und muss daher keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Die Kleinunternehmerregelung müssen Sie gleich zu Beginn der nebenberuflichen Selbständigkeit beim Finanzamt beantragen. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.