Hilfe erhalten potenzielle Gründer bei der Agentur für Arbeit zu Existenzgründung und dem Start in ein neues berufliches Leben. Die Selbstständigkeit ist eine persönliche, fachliche, kaufmännische und finanzielle Herausforderung, die hohe Anforderungen an die Person des Gründers stellt. Die Agentur für Arbeit ist erster Ansprechpartner, wenn es um die Gründung eines Unternehmens geht. Künftige Unternehmer können sich zunächst auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit informieren. Die Arbeitsagentur hält auch Broschüren für die Existenzgründung bereit, in denen Interessenten nachlesen können, was zu Beginn der Selbstständigkeit wichtig ist. Existenzgründer können bei der Arbeitsagentur Beratung in Anspruch nehmen und Kurse besuchen. Die Agenturen bieten über zertifizierte Träger spezielle Lehrgänge für Existenzgründer an. Die Arbeitsvermittler beraten außerdem zum Umfang von Angeboten der IHK und ausgewählter freier Bildungsträger.
Welche Dienstleistungen bietet die Bundesagentur an?
In erster Linie muss die Bundesagentur für Arbeit Personen dabei unterstützen, erstmalig oder erneut eine Erwerbstätigkeit zu finden, die es ihnen ermöglicht, unabhängig von finanziellen Hilfen des Staates zu leben. Dazu gehört die Gründung eines tragfähigen Unternehmens. Die Arbeitsagentur, die früher als Arbeitsamt bezeichnet wurde, ist verantwortlich dafür, dass staatliche Leistungen, Fördermittel und Beihilfen richtig und effektiv eingesetzt werden. Sie entscheidet über die Bewilligung des Gründungszuschusses, der von einer obligatorischen in eine freiwillige Leistung umgewandelt wurde. Weiterhin ist die Agentur für Arbeit für die Genehmigung, Abwicklung und Auszahlung des Arbeitslosengelds I zuständig. Personen, die sich selbstständig machen, können unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit stellen. Selbstständige, die Mitarbeiter beschäftigen wollen, erhalten bei der Bundesagentur eine Betriebsnummer.
Welche Leistungen können Hartz-4-Empfänger bei Gründung erhalten?
Für Arbeitslose, die schon länger ohne feste Beschäftigung oder schwer vermittelbar sind, ist die Arge zuständig. Arge steht für Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommunen, die u. a. Arbeitslosengeld II, Hartz 4 genannt, auszahlen. Empfänger von Arbeitslosengeld II können, falls sie sich selbstständig machen und auch während der Selbständigkeit, Darlehen und Zuschüsse erhalten. Diese dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen und sind zur Beschaffung von Sachgütern gedacht, die zum Betrieb der eigenen Firma notwendig sind. Als staatliche Förderung können Hartz-4-Bezieher Einstiegsgeld beantragen, das für maximal 24 Monate gewährt wird. Es ist wie der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung, die von der Entscheidung des Fallmanagers abhängt. Gefördert wird die erstmalige Gründung eines Unternehmens oder die Umwandlung einer nebenberuflichen in eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit. Diese Maßnahmen dienen dazu, dass der Selbstständige mit der Gründung einer hauptberuflichen Existenz dauerhaft oder in gewissem Umfang seine Abhängigkeit von staatlichen Leistungen reduziert.