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GründerCheck
You are at:Home»Selbstständig machen»Gründung: Der Weg zum eigenen Unternehmen
Unternehmensgründung
Wer sich selbstständig macht oder ein Unternehmen gründet

Gründung: Der Weg zum eigenen Unternehmen

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By Katharina Lange on 30. September 2015 Selbstständig machen

Nachdem Existenzgründer ihren Businessplan fertig geschrieben und vielleicht sogar schon einen Gründungszuschuss oder andere Fördermittel beantragt haben, können sie sich an die praktische Seite ihrer Unternehmensgründung machen. Die Gründung eines Unternehmens bringt viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Nicht alles kann ein Existenzgründer allein machen. Für den erfolgreichen Start in die eigene Existenz und für die ersten Monate als Unternehmer braucht es die Hilfe von Experten, wie zum Beispiel von einem Gründercoach. Auch spezialisierte Anwälte oder Steuerberater bieten Hilfe für Selbstständige.

Genehmigungen einholen

In Abhängigkeit davon, womit sich ein Gründer selbstständig machen will, sind unter Umständen Zulassungen oder Genehmigungen einzuholen. Denn für eine ganze Reihe von Gewerben müssen Qualifikationen oder Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Welche unternehmerischen Tätigkeiten letztendlich der Erlaubnispflicht unterliegen, steht in der Gewerbeordnung. Das können Gründungen in der Reisebranche sein, im Bewachungsgewerbe oder eine Selbstständigkeit als Berater und Vermittler von Versicherungen. Darüber hinaus gibt es unternehmerische Tätigkeiten, die ohne gesonderte Genehmigungen auskommen. Auch diese sind in der Gewerbeordnung aufgelistet. Ein Gründer kann sich direkt beim Gewerbeamt melden, wenn er ein Unternehmen gründen will, für das es keiner gesonderten Erlaubnis bedarf. Dort erfährt er dann auch, ob er für seine Gründung noch bestimmte Unterlagen einreichen muss.

Oft sind für eine Unternehmensgründung darüber hinaus nicht nur Genehmigungen nötig sondern auch der Nachweis einer besonderen Qualifikation. Ein Beispiel ist die Meisterpflicht, ohne die zum Beispiel ein Gewerbe im Handwerk als selbstständiger Unternehmer nicht möglich ist. Auch für eine Unternehmensgründung im Gaststättengewerbe müssen beim Gewerbeamt eine Qualifikation oder belegbare Erfahrungen in der Branche nachgewiesen werden. Fehlen Qualifikationen oder Nachweise, kann der Existenzgründer in vielen Fällen spezielle Seminare besuchen und sich dort schulen lassen. Über Existenzgründerseminare und Schulungen informieren unter anderem die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern und Büros oder Agenturen, die auf Existenzgründungen spezialisiert sind.

Form des Unternehmens festlegen

Ein weiterer Schritt bei der Unternehmensgründung ist die Festlegung der Form des zukünftigen Unternehmens. Denn je nachdem, welche Unternehmensform gewählt wird, könnten ausführliche rechtliche Beratung, der Gang zum Notar und ein Gesellschaftervertrag zwingend notwendig werden. Bei den Gesellschaftsformen liegen bei der Zahl der Neugründungen regelmäßig die Einzelunternehmen an der Spitze. Die meisten Gründungen erfolgen dabei als Kleingewerbe. Eine Anmeldung hier ist unkompliziert. Auch in der Buchhaltung sind die Regeln für den Existenzgründer einfach. Der Nachteil: Ein Unternehmer im so genannten Kleingewerbe haftet, im Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen persönlich. Das kann verhindert werden, indem der Einzelgründer als Gesellschaftsform eine GmbH, die 1-Mann-GmbH, oder eine Unternehmergesellschaft (UG) wählt. Damit begrenzt er seine Haftung auf das Firmenvermögen.

Als Gesellschaftsform bei Gründungen, die von mehreren Personen vorgenommen werden, liegt die GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohnehin weit vorn und damit auch deutlich vor der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das macht deutlich, dass gerade das Thema der Haftung Gründern sehr wichtig ist. Wird im Team gegründet, stehen als Gesellschaftsformen darüber hinaus noch andere Möglichkeiten zur Verfügung. Das sind neben der GbR auch Kapitalgesellschaften wie Limited, UG oder die AG. In jedem Fall sollten Gründer, die sich im Team selbstständig machen, umfangreichen Rat bei Spezialisten einholen. Denn falsche Entscheidungen können schwere Folgen bei der Haftung und finanziellen Schaden nach sich ziehen.

Das Unternehmen anmelden

Wer sich selbstständig macht oder ein Unternehmen gründet, hat eine ganze Reihe Meldepflichten zu erfüllen. Mit seiner Gewerbeanmeldung muss er auf jeden Fall zum Gewerbeamt. Das meldet ihn, je nach Art des Gewerbes, bei der IHK oder der Handwerkskammer. Auch der Eintrag ins Handelsregister und die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen nach der Meldung beim Gewerbeamt automatisch. Dennoch sollte sich der Gründer bei diesen Stellen zur Sicherheit noch einmal erkundigen, ob alles reibungslos abgelaufen ist. Damit erspart er sich Ärger und bürokratische Hürden bei einer eventuellen Nachmeldung. Welche Meldepflichten darüber hinaus zu erfüllen sind, hängt von der Art des Gewerbes und der Rechtsform des Unternehmens ab.Werden zum Beispiel Angestellte beschäftigt, muss der Unternehmer bei der Arbeitsagentur nach der Gewerbeanmeldung eine Betriebsnummer beantragen. Die Angestellte müssen bei der jeweiligen Krankenkasse gemeldet werden. Ein Unternehmer muss außerdem Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen. Nicht zuletzt ist die Mitgliedschaft in der zuständigen IHK Pflicht.

Was außerdem noch wichtig ist

Bei einer Unternehmensgründung fallen noch weitere wichtige Aufgaben an. Da ist die Wahl des Standorts oder der gelungene Außenauftritt. Verträge sind wichtig, genau wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Nicht zu vergessen sind Hard- und Software, die gekauft oder geleast werden können. Weil die Unternehmensgründung auch mit Risiken verbunden ist, muss sich der Unternehmer mit einer ganzen Reihe von Versicherungen schützen. Dazu sind sowohl persönliche als auch betriebliche Policen notwendig. Als persönliche Versicherung ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gegen den Verdienstausfall schützt das Krankentagegeld. Kann im Beruf nichts mehr geleistet werden, hilft die Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Gewerbeversicherungen unbedingt notwendig sind, hängt von der Branche ab. Zu den wichtigsten Gewerbepolicen gehört eine Betriebshaftpflicht. Viele Unternehmer brauchen darüber hinaus eine Vermögensschadenhaftpflicht und unter Umständen die Geschäftsinhaltversicherung, Außerdem zählen eine Rechtsschutzpolice und verschiedene Sachversicherungen zu den sinnvollen Absicherungen.

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Katharina Lange
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Katharina Lange arbeitet als freiberufliche Gründercoachin und unterstützt Selbständige und Startups beim Gründen, Finanzieren und Wachsen. Neben eher drögen Themen wie Buchhaltung und Warenwirtschaft ist sie zudem Expertin für innovative Konzepte wie Growth Hacking, Customer Retention und alle Bereiche des Online Marketing.

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