Wenn du ein Gewerbe startest, meldest du es mit dem Formular GewA 1 bei der zuständigen Gewerbebehörde an. Mit der Gewerbeanzeige teilst du der Behörde mit, dass du deine Tätigkeit beginnst. Sie ersetzt keine Erlaubnis, die für bestimmte Tätigkeiten erforderlich ist.
Beschreibe deine Tätigkeit konkret und gib die passende Rechtsform an; Wohnanschrift und Betriebsstätte trägst du getrennt ein. Welche Belege du einreichen musst, hängt von deiner Tätigkeit, der Rechtsform und den Vorgaben deiner Gemeinde ab.
Schritt 1: Zuständigkeit und Formular prüfen
Für ein Gewerbe mit fester Betriebsstätte ist in der Regel die Gewerbebehörde am Standort zuständig. Sie heißt je nach Gemeinde zum Beispiel Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Dort findest du das aktuelle Formular und erfährst, ob du es online, schriftlich oder persönlich einreichen kannst.
Verwende das Formular GewA 1 deiner Gemeinde. Die Feldnummern und einzelne Angaben unterscheiden sich je nach Formularfassung. Orientiere dich deshalb an den Feldbezeichnungen, nicht an Nummern aus einer fremden Ausfüllhilfe.
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freie Berufe sind beispielsweise von der Gewerbeanzeige ausgenommen. Wenn du nicht sicher bist, wie deine Tätigkeit einzuordnen ist, kläre das vor dem Ausfüllen mit der zuständigen Stelle.
Schritt 2: Tätigkeit genau beschreiben
Nenne die Waren, Leistungen oder Arbeiten, die du tatsächlich anbieten willst. Eine Branchenbezeichnung oder ein einzelnes Schlagwort verrät der Behörde oft zu wenig. Statt „Handel“ kannst du zum Beispiel genauer angeben, ob du mit Lebensmitteln im Großhandel oder mit Elektrogeräten im Einzelhandel tätig bist. Die Formulierung muss zu deinem Vorhaben passen; solche Beispiele sind keine amtlich vorgeschriebenen Mustertexte.
Wenn du mehrere Dinge anbietest, beschreibst du jede Tätigkeit einzeln und nennst, womit du hauptsächlich Geld verdienst. Reicht der Platz im Formular nicht, nutze ein Beiblatt. Begriffe wie „Dienstleistungen“ allein lassen offen, welche Leistungen du erbringst.
Prüfe die Beschreibung auch dann, wenn du dein Angebot später erweiterst. Nach § 14 der Gewerbeordnung musst du die Tätigkeit erneut anzeigen, wenn sich ändert, was dein Gewerbe umfasst. Das gilt auch für Waren oder Leistungen, die du anbietest und die für deine bisher angemeldete Tätigkeit nicht üblich sind. Ob eine Erweiterung noch von deiner ursprünglichen Beschreibung umfasst ist, hängt vom konkreten Angebot ab.
Schritt 3: Anschriften richtig zuordnen
Das Formular fragt häufig getrennt nach deiner Wohnanschrift und der Betriebsstätte. Trage bei jedem Feld die Adresse ein, nach der es ausdrücklich fragt. Die Betriebsstätte ist der Ort, an dem du dein Gewerbe führst. Bei einer Zweigstelle fragt das Formular außerdem möglicherweise nach der Hauptniederlassung oder einer früheren Betriebsstätte.
Eine Wohnung kann als Betriebsstätte dienen. Das gilt jedoch nicht automatisch für jede Tätigkeit und jeden Standort. Wenn du im Homeoffice oder im Onlinehandel arbeitest, kläre mit der Gemeinde, welche Adresse einzutragen ist. Das gilt ebenso für mobile Arbeit und mehrere Standorte. Die Gewerbeanzeige genehmigt außerdem nicht, dass du Räume baurechtlich als Betriebsstätte nutzen darfst.
Schritt 4: Unternehmensträger und Rechtsform eintragen
Gib die Person oder Gesellschaft an, die das Gewerbe tatsächlich betreibt. Beim Einzelunternehmen meldet die Inhaberin oder der Inhaber das Gewerbe an. Bei einer Kapitalgesellschaft meldet der gesetzliche Vertreter das Gewerbe an, zum Beispiel die Geschäftsführung einer GmbH. Bei einer Personengesellschaft sind grundsätzlich die Gesellschafter zuständig, die das Unternehmen führen dürfen. Bei besonderen Vertretungsverhältnissen oder einer Gesellschaft in Gründung solltest du die Anforderungen der zuständigen Behörde prüfen.
Wenn dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, übernimm den Firmennamen und die Rechtsform so, wie sie dort stehen. Eine Geschäfts- oder Ladenbezeichnung ist eine zusätzliche Bezeichnung neben dem eingetragenen Firmennamen und der Rechtsform. Bei einer GbR kann das Formular auch Angaben zu den weiteren Gesellschaftern verlangen.
Schritt 5: Weitere Betriebsangaben ergänzen
Das Formular fragt meist, wann du deine Tätigkeit beginnst und ob du das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich führst. Außerdem musst du angeben, ob es um den Hauptstandort deines Gewerbes, eine weitere Niederlassung oder eine Zweigstelle ohne eigene Selbstständigkeit geht. Außerdem können Angaben zur Betriebsart und zu Beschäftigten erforderlich sein. Fülle jedes Feld passend zu deiner Situation aus. Wenn du bei einem Pflichtfeld unsicher bist, frag bei der Behörde nach.
Du musst ein Gewerbe mit festem Standort grundsätzlich gleichzeitig mit dessen Beginn anmelden. Plane die Anmeldung daher vor dem Start ein und prüfe, ob die Behörde für deinen Einreichungsweg zusätzliche Fristen oder Schritte nennt.
Schritt 6: Unterlagen zusammenstellen
Als Grundlage brauchst du einen Identitätsnachweis. Welche weiteren Unterlagen dazugehören, richtet sich nach deiner Rechtsform, deiner Tätigkeit und dem Verfahren vor Ort. Die Gemeinde sagt dir, welche Unterlagen du in deinem Fall brauchst.
Je nach Situation kommen diese Belege hinzu:
- Registerauszug oder Gesellschaftsunterlagen
- Vollmacht, wenn eine andere Person die Anmeldung übernimmt
- Erlaubnis oder Nachweis der erforderlichen Eintragung in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe
- Aufenthaltstitel, wenn dieser für die selbstständige Tätigkeit erforderlich ist
- weitere Nachweise wie ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, wenn du ein Gewerbe betreibst, das gesetzlich als überwachungsbedürftig gilt
Bei einer Gesellschaft in Gründung können zusätzliche Unterlagen nötig sein. Welche Belege die Behörde verlangt, hängt vom Gründungsstand und der Vertretung ab. Frag deshalb vor der Einreichung nach, statt von einer einheitlichen bundesweiten Dokumentenliste auszugehen.
Erlaubnisse vor dem Start klären
Eine Gewerbeanmeldung berechtigt dich nicht automatisch zu jeder Tätigkeit. Für bestimmte Gewerbe brauchst du eine gesonderte Erlaubnis. Bei zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten kann außerdem eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein. Prüfe diese Anforderungen, bevor du den Betrieb aufnimmst.
Auch die Nutzung der Betriebsstätte kann zusätzliche Vorgaben auslösen. Die Gewerbeanzeige ersetzt keine erforderliche Genehmigung nach Bau- oder Planungsrecht. Die zuständige Stelle kann dir sagen, welche Prüfungen für deinen konkreten Standort anfallen.
Typische Fehler vermeiden
Häufig entstehen Rückfragen, weil Gründer die Tätigkeit zu allgemein beschreiben, Wohnanschrift und Betriebsstätte verwechseln oder bei eingetragenen Unternehmen einen Namen ohne passende Rechtsform angeben. Auch eine fehlende Vollmacht oder ein nicht beigefügter Registerauszug kann die Bearbeitung verzögern.
Die Anmeldung allein berechtigt dich nicht dazu, eine erlaubnispflichtige Tätigkeit auszuüben. Prüfe vor dem Start die Gewerbeanzeige sowie mögliche fachliche und handwerkliche Anforderungen. Prüfe auch, welche baurechtlichen Anforderungen gelten. Verwende das aktuelle Formular deiner Gemeinde und reiche die Anmeldung vor Beginn der Tätigkeit ein.
Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Gemeinde und Einreichungsweg. Informiere dich auf der Website der zuständigen Behörde über die örtlichen Kosten und darüber, wann du mit einer Bestätigung rechnen kannst.