Wenn Sie Artikel, Bestellungen und Rechnungen in der Warenwirtschaft verwalten, müssen die zugehörigen Finanzdaten auch in der Buchhaltung richtig erfasst werden. Eine Schnittstelle, also eine Verbindung zwischen den Programmen, überträgt diese Daten. Damit alles stimmt, müssen Konten, Steuern, Belegnummern und Zuständigkeiten zusammenpassen. Legen Sie fest, welches Programm für welche Daten maßgeblich ist. Prüfen Sie anhand echter Musterfälle, ob die Schnittstelle die Daten richtig überträgt und das Buchhaltungsprogramm sie korrekt verbucht. Eine erfolgreiche Übertragung allein reicht dafür nicht. Aufgaben von Warenwirtschaft und Buchhaltung Die Warenwirtschaft begleitet den Waren- und Verkaufsablauf: Sie verwaltet Artikel, Bestände, Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen. Die Finanzbuchhaltung erfasst…
Autor: Redaktion
Wer wenige Artikel verkauft und den Bestand an einem Ort lagert, kommt anfangs oft mit den eingebauten Shop-Funktionen aus. Eine Warenwirtschaft ist eine Software, die Bestände und Aufträge an einer Stelle verwaltet. Je nach Umfang verbindet sie auch Einkauf, Versand und Buchhaltungsdaten. Sie lohnt sich, wenn manuelle Abläufe regelmäßig Zeit kosten oder Fehler verursachen. Eine feste Bestellzahl gibt es nicht: Entscheidend ist, ob Bestände, Aufträge und Zahlungen zuverlässig zusammenpassen. Wann der Shop allein reicht Bei einem kleinen Sortiment, einem Lagerort und überschaubaren Bestellungen lässt sich der Bestand häufig direkt im Shopsystem pflegen. Wer nur über einen Verkaufskanal verkauft, muss Mengen…
Solo-Selbstständige brauchen Buchhaltungssoftware, die zu ihrem Arbeitsablauf passt: Sie sollte Belege erfassen, Bankbewegungen zuordnen und den Gewinn ermitteln. Viele nutzen dafür die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellt. Wichtig sind die Funktionen und eine Bedienung, die Sie verstehen. Wenn Sie die EÜR selbst erstellen, muss Ihr Tarif die nötigen Funktionen enthalten. Bei der Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei zählen vor allem Belegablage und Datenübergabe. Einen Testsieger für alle gibt es nicht. Buchhaltungsaufgaben festlegen Entscheidend ist, wer welche Buchhaltungsaufgaben übernimmt. Erfasst die Steuerkanzlei die Buchungen und erstellt die EÜR, können eine verlässliche Belegablage und ein reibungsloser Export ausreichen. Wer Einnahmen, Ausgaben…
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, erfassen Sie von Anfang an Einnahmen, Ausgaben und offene Rechnungen. Ihre Buchhaltung hält diese Geschäftsvorfälle fest. Belege zeigen, was passiert ist, und belegen Ihre Einträge. Für viele kleinere Betriebe reicht zur Gewinnermittlung die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Ob Sie sie nutzen dürfen, hängt von Ihrer Buchführungspflicht und Unternehmensform ab. Was zur Buchhaltung gehört Sie sollten für jeden geschäftlichen Vorgang erkennen können, was gekauft oder verkauft wurde, wann es passiert ist und welcher Beleg dazugehört. Zu den Belegen zählen zum Beispiel Kundenrechnungen, Lieferantenrechnungen und Kassenbelege. Auch Zahlungsnachweise helfen, einen Vorgang einzuordnen. Tragen Sie Einnahmen und Ausgaben zeitnah ein…
Wenn Sie selbstständig sind, schwanken Ihre Einnahmen oft stärker als Ihre laufenden Kosten. Rücklagen helfen, laufende Kosten zu bezahlen, wenn Aufträge fehlen. Sie überbrücken auch verspätete Kundenzahlungen und Zeiten, in denen Sie krank sind. Planen Sie getrennte Beträge für Betriebsausgaben, Steuern und private Notfälle ein. Drei Monate notwendiger Ausgaben sind ein erster Richtwert. Bei unregelmäßigen Einnahmen oder hohen Fixkosten sind sechs Monate oder mehr sinnvoll. Die passende Summe hängt davon ab, welche Kosten weiterlaufen und wann neue Einnahmen zu erwarten sind. Warum Rücklagen nötig sind Das Geld für eine ausgestellte Rechnung ist noch nicht auf Ihrem Konto. Zahlt ein Kunde…
Ein hoher Kontostand bedeutet für Selbstständige nicht, dass das ganze Geld frei verfügbar ist. Ein Teil gehört dem Finanzamt: die Umsatzsteuer aus Rechnungen und die Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Geben Sie dieses Geld vor dem Zahlungstermin aus, fehlt es später für die Steuer. Planen Sie beide Steuerarten getrennt. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Vorauszahlungen zum erwarteten Gewinn passen, und planen Sie kommende Einnahmen und Ausgaben. Einkommensteuer vorausplanen Das Finanzamt setzt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Sie sind grundsätzlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Ihre Höhe orientiert sich in der Regel an der letzten Steuerveranlagung. Bei der späteren…