Autor: Redaktion

Als Selbstständige müssen Ihre Preise die Geschäftskosten decken und genug einbringen, damit Sie davon leben und vorsorgen können. Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie tatsächlich abrechnen können. Akquise und Verwaltung sowie Urlaub und Krankheit bleiben unbezahlt, zählen aber zu Ihrem Arbeitsjahr. Ihre Kalkulation muss die nötigen Einnahmen sichern, und Ihre Zielgruppe muss den Preis zahlen wollen. Auf dieser Grundlage berechnen Sie Ihren Stundensatz, Ihre Projektpreise und die Preise für wiederkehrende Leistungen. Den Stundensatz berechnen Als Ausgangspunkt dient diese Formel: Benötigter Jahresbetrag ÷ abrechenbare Stunden pro Jahr = kalkulierter Nettostundensatz Zum benötigten Jahresbetrag zählen die betrieblichen Kosten, etwa Software, Versicherungen, Büro,…

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Ein Erstauftrag wird zur Stammkundenbeziehung, wenn Kundinnen und Kunden bei passendem Bedarf wieder an Sie denken oder Sie weiterempfehlen. Gute Arbeit, eine persönliche Nachfrage nach Projektende und ein sinnvoller Anlass für den nächsten Kontakt schaffen dafür eine gute Grundlage. Eine aufwendige Kundenverwaltung brauchen Sie nicht. Welche Form der Bindung passt, hängt von Ihrer Leistung ab: Einen Wartungsauftrag können Sie regelmäßig erneuern. Nach einem einmaligen Beratungsprojekt kommt eine passende Anschlussleistung vielleicht erst später infrage. Fragen Sie nach Empfehlungen Bitten Sie um eine Empfehlung, wenn ein Auftrag gut abgeschlossen ist und der Kunde mit dem Ergebnis zufrieden ist. Eine konkrete Bitte macht…

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Als Selbstständige legen Sie Arbeitsbeginn, Pausen und Feierabend meist selbst fest. Planen Sie feste Arbeitszeiten, geschützte Konzentrationsphasen und echte Pausen ein. Wie viele Stunden Sie arbeiten und wann Sie Pausen machen, hängt von Ihrer Situation ab. Planen Sie auch Zeit für Kundengewinnung, Buchhaltung, E-Mails und Vorbereitung ein. Wer nur abrechenbare Kundenarbeit zählt, unterschätzt die Belastung und nimmt zu viele Aufträge an. Wochenstunden realistisch planen Die Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2021 zeigt, wie unterschiedlich Solo-Selbstständige arbeiten: 41 Prozent kamen auf 10 bis unter 35 Stunden pro Woche, 32 Prozent auf 35 bis 48 Stunden und…

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Bei gewöhnlichen Umsätzen in Deutschland nennen Kleinunternehmer auf der Rechnung den Gesamtbetrag, ohne die Umsatzsteuer getrennt auszuweisen. Die Rechnung muss auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen. Dafür schreibt § 34a UStDV bestimmte Mindestangaben vor. Bei grenzüberschreitenden Leistungen, bestimmten Lieferungen und Fällen, in denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (Reverse-Charge-Verfahren), gelten zusätzliche Regeln. Diese Angaben gehören auf die Rechnung § 34a UStDV verlangt für eine gewöhnliche Kleinunternehmerrechnung sechs Mindestangaben: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift sowie der vollständige Name und die Anschrift Ihres Kunden Ihre Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer Ausstellungsdatum der Rechnung Beschreibung und Umfang Ihrer Leistung oder Menge…

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