Wenn du neben deinem Angestelltenjob ein Unternehmen gründen willst, prüfe zuerst deinen Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag. Darin kann stehen, dass du die Selbstständigkeit melden oder vorher genehmigen lassen musst.
Melde die geplante Tätigkeit vor dem Start, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag das verlangt oder ein Konflikt mit deinem Arbeitgeber droht. Das betrifft vor allem Konkurrenz, Arbeitszeit und deine Leistung im Hauptjob.
Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen
Achte im Arbeitsvertrag auf Begriffe wie „Nebentätigkeit“ oder „Anzeige“ und prüfe auch, ob „Zustimmung“ oder „Wettbewerb“ erwähnt werden. Prüfe auch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen, falls sie für dich gelten. Eine Klausel kann verlangen, dass du die Selbstständigkeit nur meldest oder vor dem Start eine Zustimmung einholst. Bei einer Meldung informierst du deinen Arbeitgeber. Eine nötige Zustimmung musst du abwarten.
Wenn keine solche Klausel besteht, folgt daraus nicht automatisch, dass jede Geschäftsidee unproblematisch ist. Informiere deinen Arbeitgeber frühzeitig, wenn du ähnliche Leistungen anbieten, mögliche Kunden deines Arbeitgebers ansprechen oder Wissen aus deinem Hauptjob nutzen willst. Besprich die Tätigkeit auch vorher, wenn sie deine Arbeitsleistung beeinträchtigen könnte.
Konkurrenz und Interessenkonflikte vermeiden
Während des Arbeitsverhältnisses darfst du deinem Arbeitgeber grundsätzlich keine Konkurrenz machen. Du machst deinem Arbeitgeber nicht nur Konkurrenz, wenn du direkt im selben Geschäftsfeld gründest. Auch wenn du einen Wettbewerber mit Leistungen, Wissen oder Kundenkontakten unterstützt, kann ein Konflikt entstehen. Ob tatsächlich Konkurrenz besteht, hängt von der konkreten Tätigkeit und dem Markt ab.
Erkläre deinem Arbeitgeber deshalb, welche Leistungen du anbieten willst und für wen sie gedacht sind. Sag auch, ob deine Zielgruppe dieselben Kunden umfasst wie die deines Arbeitgebers. Ein Beispiel: Wer im Hauptjob Webseiten für Unternehmen erstellt und nebenbei ebenfalls Webseiten für dieselbe Kundengruppe anbieten möchte, sollte die Überschneidung offen ansprechen.
Nutze weder Arbeitszeit noch Geräte des Arbeitgebers für dein eigenes Unternehmen. Verwende auch keine Daten oder Kundenlisten des Arbeitgebers und greife auf keine anderen seiner Mittel zurück. Beziehe außerdem keine vertraulichen Informationen oder Geschäftschancen aus dem Hauptjob in deine Selbstständigkeit ein.
Arbeitszeit und Erholung einplanen
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange Beschäftigte arbeiten dürfen. Grundsätzlich gilt eine Grenze von acht Stunden pro Werktag. Du darfst bis zu zehn Stunden arbeiten, wenn du innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt höchstens acht Stunden pro Werktag arbeitest. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet; die tägliche Ruhezeit beträgt grundsätzlich elf Stunden.
Bei einer Kombination aus Anstellung und eigener Selbstständigkeit ist weniger klar, wie die Arbeitszeiten zusammengerechnet werden. Das Arbeitszeitgesetz behandelt selbstständige Arbeit anders als Arbeit im Angestelltenverhältnis; deshalb gibt es keine pauschale Gesamtgrenze für alle Stunden aus Job und Selbstständigkeit. Plane trotzdem genug Zeit für Erholung ein und achte darauf, dass deine Leistung im Hauptjob nicht nachlässt.
Auch Urlaub und Krankheit bedeuten nicht automatisch, dass jede Arbeit für das eigene Unternehmen verboten ist. Im Urlaub darf die Nebentätigkeit deine Erholung nicht verhindern. Während einer Krankschreibung darf sie deine Genesung nicht beeinträchtigen. Wenn deine Tätigkeit den Eindruck erweckt, dass du trotz Krankmeldung arbeitsfähig bist, kann das ebenfalls Fragen aufwerfen.
Meldung an den Arbeitgeber vorbereiten
Kläre vor dem Gespräch, ob dein Vertrag eine Anzeige oder Zustimmung verlangt. Brauchst du eine Zustimmung, warte mit dem Start, bis sie vorliegt. Auch wenn dein Vertrag keine Meldung verlangt, ist eine schriftliche Mitteilung sinnvoll, damit du später nachweisen kannst, wann du deinen Arbeitgeber informiert hast und welche Angaben du gemacht hast.
Beschreibe knapp, welche Tätigkeit du planst und wann sie starten soll. Nenne den ungefähren zeitlichen Umfang sowie mögliche Überschneidungen mit dem Geschäftsfeld deines Arbeitgebers. Erkläre, wie du Arbeitszeit und Betriebsmittel deiner Selbstständigkeit vom Hauptjob trennst. Gehe auch darauf ein, wie du Kundenkontakte getrennt hältst. Du musst keine unnötigen vertraulichen Einzelheiten deiner Geschäftsidee offenlegen. Die Angaben sollten aber ausreichen, damit der Arbeitgeber mögliche Interessenkonflikte einschätzen kann.
Wenn dein Arbeitgeber Bedenken äußert, bitte ihn um eine konkrete Begründung. Vielleicht lässt sich der Konflikt durch eine klare Abgrenzung lösen, etwa durch andere Kundengruppen oder den Ausschluss bestimmter Leistungen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst betont, dass eine Nebentätigkeit nicht ohne Abwägung der Interessen pauschal untersagt werden darf. Die Entscheidung galt für diesen Tarifvertrag. Sie lässt sich nicht ohne Weiteres auf jedes private Arbeitsverhältnis übertragen.
Muster für eine schriftliche Meldung
Betreff: Geplante nebenberufliche Selbstständigkeit
Ich plane, ab [Datum] neben meiner Tätigkeit bei [Unternehmen] selbstständig im Bereich [kurze Beschreibung] zu arbeiten. Der voraussichtliche Umfang beträgt etwa [Stunden] pro [Woche/Monat]. Die Tätigkeit findet außerhalb meiner Arbeitszeit statt.
Meine Leistungen richten sich an [Zielgruppe]. Eine Überschneidung mit dem Geschäftsfeld von [Unternehmen] besteht [nicht / möglicherweise in folgendem Punkt: kurze Erklärung]. Ich nutze dafür keine Arbeitszeit, Arbeitsmittel oder Daten des Unternehmens.
Bitte teilen Sie mir mit, ob nach den für mich geltenden Regelungen eine vorherige Zustimmung erforderlich ist. Falls Sie einen konkreten Interessenkonflikt sehen, bespreche ich gern, wie ich ihn vermeiden kann.
Das Muster ist ein Vorschlag. Es ersetzt keine Anzeige oder Zustimmung, die dein Vertrag oder Tarifvertrag verlangt. Wenn dein Arbeitsvertrag ein bestimmtes Verfahren oder Formular nennt, halte dich daran.
Häufige Fragen zur Gründung neben dem Job
Kann der Arbeitgeber die Gründung einfach verbieten?
Ein pauschales Verbot allein wegen der Selbstständigkeit ist nicht automatisch gerechtfertigt. Entscheidend sind die Regeln in deinem Vertrag und Tarifvertrag sowie mögliche Nachteile für deinen Arbeitgeber. Dazu zählen Konkurrenz, Interessenkonflikte und eine beeinträchtigte Arbeitsleistung. Bei einer Zustimmungsklausel solltest du die Zustimmung vor dem Start einholen.
Reicht eine mündliche Meldung?
Das richtet sich nach den Vorgaben in deinem Vertrag oder Tarifvertrag. Gibt es eine Schriftform, musst du sie einhalten. Auch sonst ist eine E-Mail praktisch, weil sie Zeitpunkt und Inhalt deiner Meldung dokumentiert.
Was gilt, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet?
Schweigen zählt nicht allgemein als Zustimmung. Wenn du vorher eine Zustimmung brauchst, darfst du Schweigen nicht als Einverständnis werten. Frage schriftlich nach. Bei einer drohenden Konkurrenz- oder Konfliktlage kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Gelten dieselben Regeln für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
Nein. Für Beamte gelten besondere Vorschriften, darunter eigene Genehmigungsregeln. Auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können besonderen Anzeige- und Untersagungsregeln unterliegen. Prüfe deshalb die für deinen Status geltenden Vorgaben, statt Regeln aus der Privatwirtschaft zu übertragen.
Ist die Meldung an den Arbeitgeber dasselbe wie eine Gewerbeanmeldung?
Nein. Die Meldung oder Zustimmung betrifft dein Arbeitsverhältnis. Eine Gewerbeanmeldung ist ein eigener Schritt, der davon getrennt geprüft werden muss.