Wer sich als Student selbstständig machen möchte, sollte einige Dinge beachten. Generell gibt es keine Hindernisse, als Student erste Erfahrungen mit der Selbstständigkeit zu sammeln oder gelegentlich durch einen selbstständigen Job Geld zum Studium dazuzuverdienen. Studenten können sich ihre Zeit relativ frei einteilen und selbst bestimmen, wann sie arbeiten wollen, doch ohne zusätzlichen Aufwand geht es nicht. Er beginnt damit, die Vorlesungen und Seminare mit den Arbeitszeiten zu koordinieren. Vorab ist die Frage zu klären, ob nur ein beliebiger Job, zum Beispiel Messe-Hostess oder Kellner, auf selbstständiger Basis nebenbei ausgeübt werden oder die Tätigkeit bereits auf eine eigene Firma im Fachgebiet hinauslaufen soll. In diesem Fall ist eine tragfähige Geschäftsidee notwendig. Die studentische Selbstständigkeit stellt eine gute Vorbereitung auf die hauptberufliche Existenzgründung nach dem Studienabschluss dar. Man kann als Student, der selbstständig ist, auf Rechnung arbeiten oder als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sein.
Können Studenten ohne Gewerbeschein selbstständig arbeiten?
Studenten müssen sich nicht zwangsläufig einen Gewerbeschein holen, dafür gelten drei Voraussetzungen. Die Arbeit darf keineswegs regelmäßig anfallen, das heißt, die Arbeitsmöglichkeiten müssen nur gelegentlich oder sporadisch wahrgenommen werden. Sollte der Student ab und an als Umzugshelfer tätig sein, fällt dies nicht unter den Begriff der Regelmäßigkeit, während die turnusmäßige Zeitungszustellung die Voraussetzung der Kontinuität erfüllt. Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit bedarf keiner Gewerbeanmeldung. In einem Katalog der Freiberufler ist geregelt, welche Berufe unter die Kategorie freiberufliche Tätigkeiten fallen. Diese Tätigkeiten finden im künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich, zum Beispiel als Nachhilfelehrer oder Onlineredakteur, statt. Im Zweifelsfall ist mit dem Finanzamt zu klären, ob eine freiberufliche Beschäftigung vorliegt. Schließlich darf hinter der studentischen Selbstständigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht stehen. Die Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte oder für Material dürfen die Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit nicht unterschreiten. Für das Arbeiten mit Rechnungslegung genügt es, wenn eine der drei Bedingungen gegeben ist.
Was müssen Studenten beachten?
Die Rechnung muss ordnungsgemäß erstellt sein und alle Pflichtangaben enthalten. Umsatzsteuer dürfen jedoch nur nebenher selbstständig tätige Studenten ausweisen, die nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ihr Umsatz darf im laufenden Jahr 17.500 Euro bzw. im Folgejahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Ebenso ist keine Umsatzsteuer anzugeben, wenn die Dauerhaftigkeit der selbstständigen Arbeit fehlt. Als Freiberufler und sporadisch selbstständig arbeitender Student braucht man zur Gewinnermittlung keine doppelte Buchführung durchzuführen, es genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit sind auf der Einkommensteuererklärung in Anlage S anzugeben. Einkünfte unter 410 Euro im Jahr sind nicht zu versteuern.