Die staatliche Förderung für die Existenzgründung umfasst Darlehen, Zuschüsse, Fördermittel und steuerliche Vorteile. Sie betrifft die Sicherung des Lebensunterhalts des Gründers und die Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital sowie die Förderung der Geschäftsidee. Der Staat unterstützt Existenzgründer mit zahlreichen Förderprogrammen, sie unterscheiden sich je nach Branche, Bundesland und Behörde. Die Mittel werden vom Bund, der EU oder aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Der Umfang der Förderung ist daher vom Standort des neuen Unternehmens und der persönlichen Situation des Jungunternehmers abhängig.
Es gibt drei Schwerpunkte der staatlichen Förderung von Existenzgründungen: zinsgünstige Kredite, Fördermittel für die Gründungsberatung und Zuschüsse für eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Über die staatliche KfW-Bank wird Kapital für die Gründung, den Aufbau und die Festigung der selbstständigen Existenz in Form von zinsgünstigen Krediten mit langer Laufzeit und einer tilgungsfreien Anlaufphase bereitgestellt. Die ländereigenen Bürgschaftsbanken gewähren Garantien als Sicherheit für Förder-Darlehen und andere Kredite. Auch neue Technologien und Innovationen in Startups werden staatlich gefördert. Als Zuschuss für Wagniskapital gibt es ein Förderprogramm, das einen Erwerbszuschuss für Business Angels bereithält, die 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an jungen Firmen beteiligen.
Wie erhalten Gründer staatliche Zuschüsse?
Existenzgründer sollten sich bei Gründerberatern informieren, um einen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu erhalten, alle Quellen auszuschöpfen und bei Schwierigkeiten in der Gründungsphase frühzeitig gegensteuern zu können. Kein Jungunternehmer kommt ohne Fehler aus. Damit diese nicht allzu teuer werden oder gar zum frühzeitigen Scheitern des Vorhabens führen, ist ein kompetenter Gründungsberater unerlässlich. Der Berater kann individuell auf die Stärken und Schwächen des Gründers eingehen und ihn bei der Weiterentwicklung der Geschäftsidee, Erstellung eines Businessplans, Gestaltung der Gründungsfinanzierung bis zur langfristigen Stabilisierung des jungen Unternehmens unterstützen. Damit der Existenzgründer durch die Beratungskosten nicht über Gebühr beansprucht wird, übernimmt der Staat aus eigenen oder aus Mitteln der EU einen Großteil der Kosten, teilweise sogar komplett.
Die Agentur für Arbeit stellt einen zeitlich befristeten Existenzgründungszuschuss für die Deckung der privaten Lebenshaltungskosten zur Verfügung. Dieser muss beantragt werden und steht im Ermessen der Arbeitsagentur. Ohne eine gute Vorbereitung auf das Gespräch und einen schlüssigen Businessplan mit Liquiditätsplanung ist die Zustimmung des verantwortlichen Sachbearbeiters nur schwer zu erlangen. Schon die Erarbeitung eines qualitativ guten Businessplans fällt vielen angehenden Selbständigen schwer. Der Plan wird jedoch nicht für die Arbeitsagentur erstellt, sondern, damit der Selbstständige eine Orientierung erhält, welche Maßnahmen er umsetzen und welche Umsatzzahlen er erreichen muss, um angemessen von seiner Selbstständigkeit leben zu können. Der Agentur für Arbeit ist die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens als Voraussetzung für die Gewährung des Existenzgründungszuschusses nachzuweisen.