Die Selbstständigkeit aufzugeben ist keine leichte Entscheidung, die meisten Selbstständigen tun das nicht freiwillig. Zu diesem Zeitpunkt haben sie schon einen langen Prozess ohne finanziellen und geschäftlichen Erfolg hinter sich. Für viele Firmeninhaber war die Selbständigkeit ein Traum, diesen jetzt aufgeben zu müssen, ist oft nur schwer zu ertragen. Die Ursachen dafür können vielfältig sein, manche Selbstständige stellen fest, dass sie keine Unternehmerpersönlichkeit sind oder das falsche Business gewählt haben, vielleicht war ihre Geschäftsidee nicht ausgereift und nachhaltig. Es erfordert viel Mut vom Unternehmer, seine Selbstständigkeit aufzugeben, da diesem immer noch das gesellschaftliche Stigma des Scheiterns anhaftet. Der Weg zurück in eine Festanstellung kann steinig bis unmöglich sein.
Die Gründe für eine Aufgabe der Selbstständigkeit müssen jedoch nicht in der Person des Unternehmers liegen. Es können eine sinkende Nachfrage, wirtschaftliche Krisen oder eine bahnbrechende Innovation, die das Business des Gründers überflüssig macht, ausschlaggebend sein. Nicht zuletzt können gesundheitliche oder familiäre Probleme den Gründer über das Selbständigkeit aufgeben nachdenken lassen. Ein vorschneller Entschluss, die Selbstständigkeit zu beenden, sollte unbedingt vermieden werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen, bevor das eigene Unternehmen geschlossen wird. Coaching und Gründerberatung gehören dazu, man kann seine selbstständige Tätigkeit auch als nebenberufliche Selbstständigkeit weiterführen. So steht der Selbstständige dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung, bis ein neuer Job gefunden ist. Zudem kann er wieder zu einem Vollzeit-Business zurückkehren, falls sich neue Perspektiven eröffnen.
Was ist zu regeln?
Es ist darauf zu achten, dass das Gewerbe abgemeldet werden muss und bei Freiberuflern das Finanzamt über die Aufgabe der Selbstständigkeit zu informieren ist. Soll nach der selbstständigen Tätigkeit staatliche Unterstützung bezogen werden, ist rechtzeitig die Bundesagentur für Arbeit einzubeziehen. Wer sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert hat, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Arbeitsagentur suchen, damit diese fristgemäß über die Auflösung des Geschäfts informiert wird. Betriebliche Versicherungen müssen gekündigt und die Chancen der Rückkehr in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung geprüft werden. Außerdem sind Abmeldungen bei der IHK bzw. Handwerkskammer, der Berufsgenossenschaft und der Arbeitsagentur notwendig.
Der Selbständige muss vieles bedenken, u. a. dass die Abschluss-Steuererklärung des ehemaligen Freiberuflers oder Gewerbetreibenden zu hohen Nachforderungen des Finanzamts führen kann, so dass frühzeitig die benötigte Liquidität separat auf einem Konto angesammelt werden sollte. Sofern Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt wurden, müssen diese fristgerecht entlassen werden, die erforderlichen Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern sind vorzunehmen. Für langjährige Unternehmer empfiehlt sich ein Bewerbungstraining, damit der Selbstständige die aktuellen Anforderungen an eine berufliche Bewerbung kennenlernt.