Eine Selbstständigkeit anmelden geht im Prinzip ganz einfach. Freiberufler müssen einfach nur eine eigene Steuernummer haben, um loslegen zu können. Zukünftige Gewerbetreibende dagegen müssen zum Gewerbeamt. Das informiert im Anschluss automatisch die Berufsgenossenschaft, das Ordnungsamt, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK). Die Kosten dafür betragen zwischen zehn und 40 Euro.
Freiberufliche Selbständigkeit
Zukünftige Selbstständige müssen herausfinden, ob ihre Tätigkeiten unter die Kategorie einer freiberuflichen Tätigkeit fallen. Davon hängt ab, ob und wo man die Selbstständigkeit anmelden sollte. Diese Bestimmung sowie die Abgrenzung zu einem Gewerbe sind nicht immer eindeutig. Für die Anerkennung von freien Berufen liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt. Als einfache Formel gilt dabei, dass Freiberufler künstlerische, erzieherische, wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben. Sie unterliegen nicht einer Gewerbeordnung. Dazu gehören klassischen Freie Berufe, so genannte Katalogberufe, wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und Dolmetscher. Das Gesetz lässt darüber hinaus so genannte ähnliche Berufe zu. Das sind zum Beispiel Fotografen, Künstler, Diätassistenten oder Unternehmensberater.
Wichtige Anlaufstellen
Zwar brauchen Freiberufler keine Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie müssen aber dennoch Behörden, gewisse Ämter und Kassen aufsuchen und ihre Selbstständigkeit anmelden. Die erste Anlaufstelle ist das Finanzamt. Hier müssen sich Selbständige spätestens vier Wochen, nachdem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, melden. Sie füllen einen Fragebogen für ihre steuerliche Erfassung aus. Danach erteilt das Finanzamt dem selbstständig Arbeitenden eine Steuernummer. Der nächste Anlaufpunkt für eine Anmeldung sind die berufsständischen Kammern, die auch als Standeskammern bezeichnet werden. Hier müssen sich Selbständige melden, die in einem Freien Beruf arbeiten, der kammerpflichtig ist. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Notare, Rechtsanwälte oder Ingenieure.
Sind Selbständige einer Standeskammer zugeordnet, sind sie auch zur Mitgliedschaft in einem der Versorgungswerke der Kammer verpflichtet. Durch diese Mitgliedschaft müssen dann auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Auch andere Angehörige Freier Berufe müssen verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlen. Dazu gehören freie Dozenten oder Hebammen. Alle übrigen selbständig Arbeitenden können natürlich freiwillig in die Rentenkasse einzahlen oder privat für eine Rente vorsorgen. Selbständige Künstler oder Publizisten können Mitglied in der Künstlersozialversicherung werden. So erhalten sie Zugang zum System der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch Leistungen aus der Kranken- und Pflege- sowie der Rentenversicherung. Auch hier müssen sich Selbstständige also anmelden.
Berufsgenossenschaft und Mitarbeiter
Selbständige müssen sich darüber hinaus bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. In Deutschland sind die Berufsgenossenschaften die Träger der Unfallversicherung für Unternehmen. Selbständige haben eine Woche nach dem Start ihrer freiberuflichen Tätigkeit Zeit, sich dort zu melden. Sobald ein selbstständig Tätiger einen Mitarbeiter einstellt, muss er außerdem für sich eine Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur beantragen. Diese Nummer ist wichtig, um den Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und bei der Krankenkasse anzumelden. Auch für die Beschäftigung eines Mini-Jobbers oder eines Auszubildenden muss ein Antrag für eine Betriebsnummer gestellt werden.
Nicht zuletzt braucht der Selbständige auch für sich bestimmte Versicherungen, bei denen er sich natürlich auch anmelden muss. Wichtig ist eine Krankenversicherung. Außerdem könnte eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig werden. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit muss ein selbständig Tätiger außerdem prüfen, ob er eine Rechtsschutzversicherung braucht. Beinahe selbstverständlich ist nicht zuletzt eine Haftpflichtversicherung. Damit ist der Selbständige gegen Forderungen nach einem von ihm verursachten Schaden abgesichert.