Selbstständig neben dem Beruf zu sein, kann Stress bedeuten, muss es aber nicht. Eine gute Vorbereitung hilft, Fehler zu vermeiden und gelassen an den Nebenjob heranzugehen. Ist die richtige Idee vorhanden, gilt es, sich Gedanken über das künftige Verhältnis zum Arbeitgeber zu machen. Ihr Arbeitgeber kann die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht untersagen, es sei denn, Sie gründen ein Unternehmen, was ihm direkt Konkurrenz macht. Wenn Ihre betrieblichen Leistungen nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit rapide absinken, kann der Arbeitgeber Einspruch erheben. Eine ausdrückliche Genehmigung seinerseits ist nicht erforderlich, es empfiehlt sich jedoch, ihn darüber zu informieren, wenn Sie sich selbständig neben dem Beruf machen wollen. Wer arbeitslos ist, bekommt Arbeitslosengeld nur dann weiterhin, wenn er weniger als 15 Wochenstunden in seinem selbstständigen Job arbeitet.
Welches sind die ersten Schritte zur Selbstständigkeit?
Zunächst müssen Sie festlegen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender starten. Das ist nicht jedem selbst überlassen, sondern es gibt klare Festlegungen, welche Beschäftigungen zu den freien Berufen zählen. Im Einkommensteuergesetz ist geregelt, welche Berufe zu den so genannten Katalogberufen gehören, die auf freiberuflicher Basis ausgeübt werden dürfen. Das sind vor allem wissenschaftliche, beratende, künstlerische, erziehende, unterrichtende bzw. mit sonstigen geistigen Dienstleistungen verbundene Tätigkeiten. Wer gewerblich, zum Beispiel im Handwerk oder Handel tätig werden möchte, muss sein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Von dort wird das Finanzamt über die Aufnahme der nebenberuflichen Selbstständigkeit informiert. Sind Sie Freiberufler, müssen Sie sich selbst beim Finanzamt anmelden und erhalten danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie eine gesonderte Steuernummer für Ihr Geschäft.
Worauf sollten Sie außerdem achten?
Die Rechtsform des Unternehmens wird bei den meisten nebenberuflich Selbstständigen die Einzelfirma sein. In diesem Fall können Buchstabenkombinationen und Namen, Branchenausdrücke sowie alle Begriffe für die Unternehmensbezeichnung verwendet werden. Allerdings müssen Vor- und Familienname des Gründers enthalten sowie auf Briefen, Rechnungen und Quittungen angegeben sein. Separate Geschäftsräume sind für eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit nicht notwendig. Mit dem Vermieter ist die Nutzung der Wohnräume abzustimmen, wenn Sie gehäuft Kundenbesuche empfangen oder ein Türschild mit Ihrem Firmennamen anbringen wollen. Angestellte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen auf nebenberufliche Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit keine zusätzlichen Beiträge bezahlen. Sofern sie im Nebenberuf weniger als 17.500 Euro im Jahr umsetzen, können sich Selbstständige auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Das erspart die monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer, bedeutet aber auch, dass Sie vom Finanzamt keine für die betrieblichen Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen.