Wer selbstständig ist, hat Kosten. Nicht genügend berücksichtigte Kosten können Ursache für eine spätere Insolvenz sein. Die einmaligen Kosten der Selbstständigkeit in Form von Investitionen und Anschaffungen sind sehr gut zu beziffern. Existenzgründer müssen diese durch Rücklagen, Kredite, staatliche Zuschüsse oder private Zuwendungen finanzieren, um ihren Start in die Selbständigkeit erfolgreich zu gestalten. Wesentlich schwieriger für Selbstständige einzuschätzen sind die laufenden Kosten. Diese müssen durch permanente Geschäftseinnahmen gesichert werden und darüber hinaus sollte ein Gewinn übrigbleiben. Es empfiehlt sich, von Anfang an einen Finanzplan aufzustellen, um zeitweilige Liquiditätsprobleme überbrücken zu können und ständig Mittel für das operative Geschäft zur Verfügung zu haben.
Bereits die Pflichtausgaben, die mit der Person des Unternehmers verbunden sind und die kein Selbständiger umgehen kann, sind sehr teuer und müssen erst einmal aus den laufenden Einnahmen erbracht werden. Es handelt sich um Beiträge für eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und ggf. eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie private Zusatzkrankenversicherungen. Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung, private Rentenversicherung oder freiwillige Arbeitslosenversicherung sind zwar nicht vorgeschrieben, können aber für die eigene Absicherung des Selbstständigen sinnvoll sein. Damit sind bei weitem noch nicht alle laufenden Kosten berücksichtigt.
Was zählt außerdem zu den laufenden Kosten?
Ein Selbstständiger muss Miete, Stromkosten, Heizung, Reinigungs- und Instandhaltungs- sowie Sachversicherungskosten für sein Büro, die Firma oder andere Geschäftsräume aufbringen. Kosten für Telefon, Internetanschluss, Drucker sowie den Firmenwagen gehören zu den Sachkosten. Materialkosten und Ausgaben für Bürobedarf sowie Kreditraten und Zinszahlungen kommen hinzu. Weiterhin fallen regelmäßig Aufwendungen für Marketing wie Flyer, Visitenkarten und Briefmarken sowie Buchführungs- und Steuerberatungshonorare an. Auch die Steuern selbst, zum Beispiel die Umsatzsteuervorauszahlungen oder Gewerbesteuer, sind in die Finanzplanung einzubeziehen. Weitere Aufwendungen, die durch Firmenumsätze erwirtschaftet werden müssen, sind Fortbildungskosten, Entgelte für Fachliteratur, Kontoführung oder Reisekosten.
Für Selbstständige mit Beschäftigten stellen die Personalkosten den größten Kostenbestandteil dar. Das betrifft nicht nur Lohn und Gehalt, sondern ebenso Urlaubs- und Weihnachtsgeld, den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, Beiträge für die Berufsgenossenschaft und freiwillige betriebliche Zuwendungen. Bei den genannten Kosten handelt es sich um geschäftlich veranlasste Aufwendungen. Der Unternehmer muss jedoch auch seine privaten Ausgaben durch den Geschäftsbetrieb decken. Das sind die Kosten für das tägliche Leben oder Unterhalt sowie für den Urlaub, Geschenke, Kultur usw., die der Unternehmer aus seiner selbstständigen Tätigkeit bestreiten muss. Die Ausgaben für die private Wohnung werden zwar bedacht, aber oft deren Einrichtung bzw. Erneuerung und Instandhaltung bei der Kalkulation vergessen. Somit ist der Unternehmerlohn eine wichtige Position in der Liquiditätsplanung jedes Selbstständigen.