Mit einem Kredit für Unternehmen lassen sich sowohl Investitionen als auch der laufende Betrieb finanzieren. Gewöhnlich sind diese beiden Bereiche strikt getrennt: Für Investitionen vergeben die Banken einen Investitionskredit mit fixer Laufzeit, für die Liquidität flexible Betriebsmittelkredite. Eine Ausnahme bilden Gründerkredite, mit denen Unternehmer Investitionen und laufende Ausgaben gleichermaßen stemmen können.
Firmendarlehen: Voraussetzungen und Arten
Banken führen bei einem Firmenkredit detaillierte und komplexe Bonitätsprüfungen durch. Dafür verlangen sie eine Vielzahl an Dokumenten, die konkreten Erfordernisse hängen von der Höhe des Kredits und von der Rechtsform einer Firma ab. Ein Einzelunternehmer muss beispielsweise mehrere Steuerbescheide sowie die aktuellen Geschäftszahlen einreichen, andere Betriebe müssen ihre Bilanz präsentieren. Oftmals verlangen die Institute bei einem Kredit für Unternehmen Kreditsicherheiten, unter anderem in Form der Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen oder einer Grundschuld. Speziell bei Investitionskrediten müssen Betriebe Eigenkapital einbringen.
Beim Investitionskredit ist die Laufzeit gewöhnlich mit der steuerlichen Abschreibungsdauer identisch. Anders sieht es bei Betriebsmittelkrediten aus. Diese gibt es als gewerbliche Kontokorrentkredite, die ähnlich wie ein privater Dispo funktionieren. Der Unterschied besteht darin, dass die Kreditgeber in kurzen Intervallen die momentane Kreditwürdigkeit prüfen und den Kreditrahmen gegebenenfalls anpassen. Der Abrufkredit stellt eine Variante der Betriebsmittelkredite dar. Auch hier greifen Unternehmen auf einen Kreditrahmen zurück, sie lassen sich die Summen jedoch einzeln auf ihr Geschäftskonto überweisen. Sie zahlen die Summen in festen Raten zurück, während sie ein Dispo-Konto mittels ausreichenden Geldeingängen flexibel ausgleichen.
Wie sich Gründer finanzieren können
Existenzgründer sollten nach einem Kredit für Unternehmen Ausschau halten, der exakt auf diese Zielgruppe zugeschnitten ist. Besondere Erwähnung verdienen die Förderkredite der öffentlich-rechtlichen KfW-Bank, die mit liberalen Vergabekriterien, niedrigen Zinsen und einer Tilgungspause überzeugen. Ansprechpartner ist die Hausbank, welche die Darlehen der KfW-Bank abwickelt. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich. Die Besonderheit dieser Finanzierung liegt darin, dass Gründer die Mittel im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit frei verwenden können. Sie können damit Anschaffungen genauso wie die laufenden Kosten finanzieren, was bei einem Start-up mit anfangs geringen Einnahmen unverzichtbar ist.
Ob Förderkredit oder normaler Bankkredit: Bei Gründern differiert die Bonitätsprüfung, im Gegensatz zu etablierten Firmen können sie keine Geschäftszahlen der Vergangenheit vorlegen. Deshalb müssen sie die Wirtschaftlichkeit ihres Projekts mit einem Businessplan erläutern. In diesem beschreiben sie ausführlich ihre Geschäftsidee und deren Umsetzung, das betrifft Bereiche wie Rechtsform, Betriebsorganisation und Marketing. Sie benennen auch ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und ihr Fachwissen, entsprechende Ausbildungen und berufliche Erfahrungen setzen viele Banken voraus. Zusätzlich erstellen sie einen Finanzplan, in welchem sie über mehrere Jahre die Einnahmen und Ausgaben fundiert prognostizieren.