Gründer haben nicht viel Zeit, um sich für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu entscheiden. In den drei ersten Monaten nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, eine spätere Versicherung ist nicht möglich. Selbstständige sind damit gegen den Eintritt von Arbeitslosigkeit versichert, wenn sie mit ihrer Existenzgründung scheitern oder den Umfang der selbstständigen Tätigkeit einschränken müssen. Der Versicherte kann in diesem Fall Arbeitslosengeld beantragen und maximal 165 Euro im Monat dazuverdienen. Darüber hinausgehende Einkünfte werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Die Versicherung ermöglicht es Selbstständigen, nach Aufgabe ihrer Tätigkeit nicht gleich Hartz IV beantragen zu müssen und sich am Anfang beruhigt auf den Aufbau des eigenen Geschäfts konzentrieren zu können. Die Antragstellung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss über die örtliche Arbeitsagentur erfolgen. Vorzulegen sind die Gewerbeanmeldung oder die Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt bzw. die Bescheinigung des Steuerberaters für Freiberufler. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden und mindestens 15 Wochenarbeitsstunden beanspruchen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Einen Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige können nur Gründer stellen, die innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Selbstständigkeit ein Jahr lang versicherungspflichtig waren, beispielsweise als Arbeitnehmer. Oder der Antragsteller muss direkt vor seiner Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen haben, unabhängig davon, wie lange er bereits arbeitslos war. Beamte wie Richter, Lehrer usw. können sich nicht freiwillig versichern. Ebenso ist es nicht möglich, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit abzusichern, wenn der Unternehmer seit 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezogen hat. Es sei denn, er hat dazwischen wieder 12 Monate Beiträge gezahlt. Wer die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss alle Anstrengungen unternehmen, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und jede von der Arbeitsagentur angebotene zumutbare Tätigkeit annehmen.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich danach, wie lange der Selbstständige in die freiwillige Versicherung eingezahlt hat. Bei 12 Monaten Einzahlung hat er Anspruch auf ein halbes Jahr Unterstützung, bei 24 Monaten verdoppelt sich der Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld. Wie hoch dieses ist, hängt von der Qualifikation des Antragstellers ab. Zugrunde gelegt wird die Ausbildung des Gründers, Selbständige ohne Ausbildung erhalten am wenigsten Arbeitslosengeld, diejenigen mit Hoch- oder Fachhochschulabschluss haben den höchsten Anspruch. Da sich die Kosten für die Absicherung seit 2011 mehr als verdoppelt haben, sollten Existenzgründer vor Beantragung Aufwand und Nutzen einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige genau abwägen. Eine Kündigung ist erst nach fünf Jahren möglich. Die Versicherung endet auch dann, wenn der Unternehmer mit mehr als drei Beitragszahlungen im Rückstand ist.