Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, hat in vielen Fällen die Möglichkeit einer Existenzgründerförderung. Diese Förderung kann beispielsweise im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes, der Länder, ihrer Institutionen, seitens der staatlichen KfW-Bank oder auch durch Programme der Europäischen Union erfolgen. Förderungsmaßnahmen umfassen Eigenkapital, Darlehen, echte Zuschüsse und Gewährung von Beteiligungen. Art, Umfang und Dauer der Förderung sind von mehreren Kriterien abhängig, darunter Gründungszweck, Standort, Zielgruppe und Unternehmensbranche. Förderungen finden sich auch für die Existenzgründung nach vorheriger Arbeitslosigkeit und für die Inanspruchnahme von Gründungsberatung möglich.
Förderkredite: Darlehen für Gründer
Für viele Gründungswillige führt der erste Schritt zu einem Kreditgeber, da für die Verwirklichung des Vorhabens Fremdkapital benötigt wird. Oft wird zunächst ein professioneller Gründungsberater aufgesucht. Coaches können bei der Antragstellung für ein Darlehen helfen, da sie fachkundig Fragen nach konkreten Förderkrediten und Darlehen für den gewünschten Zweig und das Bundesland beantworten können. Zusammen mit dem Berater können Gründer auch einen Geschäftsplan erstellen, der für die Bewilligung des Darlehens oft ausschlaggebend ist. Zu den gerne in Anspruch genommenen Darlehen gehören die Mittel der KfW-Bank. Mit den KfW-Gründerkrediten können Existenzgründer ihre Investitionen sowie ihre Betriebsmittel finanzieren. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass bei der KfW das Hausbank-Prinzip gilt, das heißt, diese Existenzgründungsförderung ist über die Hausbank zu beantragen. Die KfW agiert bundesweit. Daneben existieren Förderbanken der einzelnen Bundesländer, die dortige Gründungsvorhaben mit Fördermitteln unterstützen.
Für Gründer, die nicht genügend Sicherheiten nachweisen können, besteht die Möglichkeit, eine Bürgschaftsbank zu kontaktieren. Bürgschaftsbanken vermitteln Bürgschaften zur Förderung von Existenzgründern und auch etablierten Selbstständigen oder Unternehmen. Auch solche Banken werden meist über die Hausbank kontaktiert. Wer noch nicht Kunde bei einer Hausbank ist, kann Programme der Bürgschaft ohne Bank (BoB) in Anspruch nehmen. Ist die Bürgschaftsbank vom Vorhaben überzeugt, so gewährt sie die Sicherheiten, die zur Kreditaufnahme erforderlich sind.
Existenzgründerförderung für die Beratung
Da Existenzgründer vor vielen geschäftlichen und bürokratischen Hürden stehen, ist eine professionelle Gründungsberatung von Vorteil. Bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit sowie in den darauffolgenden Phasen ist eine Unterstützung zur Vermeidung von Fehlern wichtig, damit das Vorhaben erfolgreich wird. Die Gründungsberatung ist meist schneller und effizienter als die eigenmächtige Aneignung des Wissens durch Existenzgründerseminare oder ein Selbststudium. Fachkundige Berater unterstützen Existenzgründer von der Entwicklung der ersten Geschäftsidee über die Gestaltung des Businessplans und die Kreditaufnahme bis hin zur strategischen Aufstellung des Gründungsvorhabens. Aufgrund der hohen Erfahrung der Berater haben diese meist gute Kontakte zu potentiellen Kreditgebern.
Da Beratungskosten hoch sind, werden diese wichtigen Ausgaben teilweise oder vollumfänglich vom Staat übernommen. Hierbei bedient sich der Staat eigener Mittel oder denen der Europäischen Union. Die staatliche Seite übernimmt Zuschüsse zur Beratung von bis zu 80 Prozent. Bevor ein Gewerbeschein beantragt wird, kann über das jeweils zuständige Bundesland ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Nachdem die Gründung erfolgt ist, wird die Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, aktuell. Erfolgt die Existenzgründung direkt aus der Arbeitslosigkeit, so werden besonders hohe Zuschüsse gezahlt.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Die Zuschüsse des Arbeitsamts sind dafür vorgesehen, während des Gründungsvorhabens mehrere Monate lang die privat anfallenden Kosten zu decken. Neben den betrieblichen Kosten sind auch die Lebenshaltungskosten, etwa für Miete und sonstige laufende Ausgaben, zu berücksichtigen. Der Gründungszuschuss war ursprünglich mit einem Rechtsanspruch verknüpft. Inzwischen liegt die Entscheidung über diese Form der Existenzgründerförderung im Ermessen der Sachbearbeitung. Überdies ist der Zuschuss gekürzt worden. Der Antrag auf Gründungszuschuss vom Arbeitsamt will sorgfältig vorbereitet sein, da eine strikte Prüfung erfolgt. Wesentlich ist auch hier die Vorlage eines durchdachten Businessplans.
Geprüft wird unter anderem, ob der Geschäftsplan sämtliche Kriterien für ein aussichtsreiches Vorhaben und damit für einen Gründungszuschuss enthält. Seitens der Arbeitsagentur gibt es ein Formular mit einer genauen Vorlage für den Antrag auf en Gründungsausschuss. Neben dem Ausfüllen dieses Antrags ist das Hinzufügen einer Reihe weiterer Dokumente erforderlich. Darunter eine stichhaltige und vollständige Beschreibung zu Art und Umfang des Gründungsvorhabens, inklusive einem Businessplan. Dessen Tragfähigkeit sollte im Vorfeld von einem Steuerberater oder einem Gründungsberater geprüft werden. Zudem gilt es für einen Gründungszuschuss seitens des Arbeitsamtes bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So muss etwa der Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld noch mindestens 150 Tage bestehen.
Über die genannten hinaus existieren weitere Möglichkeiten der Existenzgründerförderung, deren Eignung und Bewilligung von Einzelfällen abhängen. Weitere Informationen über Förderungsoptionen für Existenzgründer finden Sie etwa in zuständigen Industrie- und Handelskammern oder in ausgewiesenen Beratungszentren.