Unternehmer, die einen Einkommensteuerrechner für Selbständige im Internet nutzen, können vorab schon einmal ihre Steuerbelastung ermitteln. Für Selbstständige ist das aus mehreren Gründen wichtig, beispielsweise zur Disposition der Liquidität, zur Einhaltung der Kleinunternehmerregelung oder zur Planung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Außerdem können die Einkommensteuerrechner für Selbständige als Grundlage für das Ausfüllen der Formulare der Steuererklärung genutzt werden. Damit kann der Einzelunternehmer sein zu versteuerndes Einkommen berechnen. So unterschiedlich die Geschäftszweige der Selbständigen sind, so vielfältig sind ihre steuerlich zu berücksichtigenden Faktoren.
Wie errechnet sich das Einkommen von Selbständigen?
Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden resultiert das Einkommen aus der Gewinnermittlung, der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, die betrieblich bedingt sind. Dazu muss eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz erstellt werden. Freiberufler, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, und Kleingewerbetreibende sowie nebenberuflich Selbständige können ihren Gewinn durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Sie können jedoch auch freiwillig Buch führen. Für Gewerbetreibende, die keine Kaufleute gemäß HGB sind oder deren Gewinn 60.000 EUR oder Umsatz 600.000 EUR nicht überschreitet, genügt ebenso die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Was wird besteuert?
Auf der Einkommensteuererklärung sind nicht nur der betriebliche Gewinn, sondern auch andere Einkünfte des Selbständigen anzugeben. Einkommensteuer wird jedoch erst fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen den sich regelmäßig ändernden Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums überschreitet. Das Einkommen des Selbständigen unterliegt oberhalb dieses Freibetrags der vollständigen Besteuerung, das heißt, ab dem ersten Cent sind Steuern zu zahlen. Auch steuerfreie Einnahmen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Sozialleistungen sind auf der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie finden nachträglich steuerliche Berücksichtigung und erhöhen durch den Progressionsvorbehalt die steuerliche Belastung.
Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Neben Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft können hauptberuflich Selbständige auch Einnahmen aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte haben. Nebenberuflich oder geringfügig Selbständige müssen darüber hinaus ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit angeben. Alle Einkunftsarten zusammengefasst ergeben die Summe der Einkünfte des Selbständigen. Nach Verringerung durch Entlastungsbeträge sind noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Diese Summe aller Einkünfte ergibt nach Berücksichtigung des Kinderfreibetrags das zu versteuernde Einkommen. Danach sind je nach Familienstand die Steuertabellen anzuwenden sowie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abzusetzen.
Was leisten Einkommensteuerrechner für Selbständige?
Mithilfe der Einkommensteuerrechner können sich Freiberufler und Gewerbetreibende online einen Überblick über die jährlich zu erwartenden Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen verschaffen. Einige Rechner weisen den persönlichen Steuersatz, andere das zu versteuernde Einkommen oder die ungefähr zu entrichtende Einkommensteuer aus. Die Einkommensteuerrechner für Selbständige im Internet werden kostenlos angeboten. So ermitteln Sie schnell Ihre Steuern und Abgaben in Abhängigkeit zu Ihren betrieblichen Einnahmen. Mit den Rechner-Tools fällt es Ihnen leichter, Ihre Steuererklärung zu erstellen und Ihre betriebliche steuerliche Situation unter Kontrolle zu behalten.