Der Status des Freiberuflers definiert sich aus dem Inhalt der Tätigkeit unter Berücksichtigung der Qualifikation, der Arbeitsweise und der Bezahlung. Die Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten ist nicht immer eindeutig. Finanz- und Gewerbebehörden prüfen bei unklaren Arbeitsprofilen den Einzelfall. Herausragende Merkmale für eine freiberufliche Tätigkeit sind die Branchenangehörigkeit in einem sogenannten Katalogberuf, die selbstbestimmte Arbeit, ein kreativer Anteil der Leistung und die Bezahlung in Form von Honoraren. Abgesehen von den Katalogberufen definiert sich die Freiberuflichkeit in Tätigkeitsberufen, die vor allem viele neu entstandene Berufsbilder und Qualifikationen umfassen. Die Tätigkeiten lassen grob sich in die drei Gruppen Wissenschaft, Kunst und Pädagogik einteilen.
Heilende Tätigkeiten von Ärzten unterschiedlicher Gattungen, von Heilpraktikern, diplomierten Psychologen, Masseuren und Hebammen werden als auch im Angestelltenverhältnis als freiberuflich bewertet. Ebenfalls zu Arbeitsinhalten der Katalogberufe zählen beratende Berufe in Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsfragen. Bei technischen Katalogberufen sind die Tätigkeiten nicht immer klar definiert. Allgemein anerkannt sind Vermessungen, Architektur, Lotsendienste und das Erstellen von Sachgutachten. Viele artverwandte Betätigungen sind in der Gruppe der katalogähnlichen und der Tätigkeitsberufe zu finden. Unter Kulturschaffenden werden unter den Katalogberufen die üblichen Tätigkeiten von Berichterstattern, Wissenschaftlern, Künstlern, Autoren und Lehrkräften zur Legitimation der Freiberuflichkeit anerkannt. Katalogähnliche Tätigkeiten lehnen sich an den Arbeitsfeldern und Aufgaben der Katalogberufe an. Unspezifischere Tätigkeitsprofile zählen zu den Tätigkeitsberufen, zu denen insbesondere neue Berufsbilder vor allem in der digitalen Arbeitswelt im Internet zählen.
Kunst, Pädagogik, Wissenschaft und Medizin
Eine Beurteilungsgrundlage, die für eine freiberufliche Tätigkeit spricht, ist ein hoher Anteil an Kreativität bei der Erledigung. Wer bildende Kunst schafft und mit darstellender Kunst beschäftigt ist, gehört in diese Gruppe. Typische Tätigkeitsbeispiele sind Malen, künstlerische Zeichnungen und Grafiken erstellen, Bildhauer und Kunststeinmetze oder das Designen von Mode und Bildern. Darstellende Kunstaktivitäten wie Dirigieren, Musizieren und Tanzen werden im Regelfall genauso als freiberufliche Tätigkeit bewertet wie die Arbeit auf Bühnen von Schauspielern, Showmastern und Entertainern. Hinter den Kulissen sind Drehbuchautoren und Regisseure mit freiberuflicher Arbeit beschäftigt.
Viele Tätigkeiten im Bildungs- und Unterrichtswesen werden als freiberuflich anerkannt und steuerlich entsprechend behandelt. Außerhalb institutioneller Bildungseinrichtungen wie öffentlich und zum größten Teil privaten Schulen und Universitäten gehört Unterrichten und Erziehen in diese Gruppe. Zu den Unterrichtsinhalten gehören Sport wie das Reiten, Segeln und die persönliche Fitness, die beim „Personal Coaching“ im Mittelpunkt steht. Lehrende Tätigkeiten im kulturellen und künstlerischen Bereich wie Unterricht zum Spielen von Musikinstrumenten, Zeichen- und Malunterricht gelten als freiberufliche Tätigkeitsberufe. Bei Erteilung von Sprachunterricht und anderen Bildungsinhalten spielen Rahmenbedingungen wie Regelmäßigkeit, Art der Bezahlung und die erworbenen Qualifikationen eine mitentscheidende Rolle. Einzelne Nischentätigkeiten wie das Betreiben eines Kinderheims, das Trainieren von Kommunikation und Beratungen aller Art können freiberuflich ausgeübt werden.
Auch bei nicht bereits in den Katalogberufen aufgeführten Tätigkeiten mit wissenschaftlicher und medizinischer Relevanz enthalten mehrere Berufsbilder Inhalte und Rahmenbedingungen, die als freiberuflich gewertet werden. Wer in naturwissenschaftlichen oder kulturellen Disziplinen forscht und dabei nicht als Angestellter beschäftigt ist, kann sich als Freiberufler anmelden. Typische und weiter verbreitete Beispiele entstehen bei der Arbeit in der Archäologie, der Anthropologie, der Chemie, der Physik und der Biologie. Allerdings ist in jeder wissenschaftlichen Disziplin eine freiberufliche Tätigkeit möglich. Das gilt auch für artverwandte Arbeiten wie das Erstellen von Gutachten oder eine teilweise oder vollständig lehrende Tätigkeit im Fachgebiet, wenn kein Ausschlusskriterium wie eine Anstellung oder Verbeamtung gegeben ist. Das Angebot heilender Dienstleistungen werden von den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden in den meisten Fällen als freiberuflich anerkannt.
Indikatoren für freiberufliche Tätigkeit
In allen Branchen und Arbeitsfeldern gibt es allgemeingültige Indikatoren, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als freiberuflich erzielt definieren. Wenn keine Ware Produkte oder Kapital den Hauptanteil der Gewinnerwirtschaftung ausmachen, ist die Grundlage geschaffen. Ein wichtiges Kriterium ist, ob der Freiberufler unabhängig von Weisungsbefugnissen Dritter ist, abgesehen von verabredeten Vertragsinhalten unter Gleichen. Eine wichtige Bedeutung kommt der Bezahlung zu, die für freiberufliche Tätigkeiten in Honorarform erfolgt und ausgewiesen werden muss. Als deutlicher Hinweis auf die Freiberuflichkeit gilt eine hohe Qualifikation, hochwertige Ausbildung und in den meisten Fällen akademische Vorbildung. Eine höhere Bildung und Spezialisierung wird als Grundlage gewertet, geistige und kreative Tätigkeiten auszuüben, die einen Mehrwert für Kunden erzeugen.
Zusammenfassend können alle Tätigkeiten, die maßgeblich durch schöpferische Leistung oder einen hohen Bildungsstand ausgefüllt werden, der Freiberuflichkeit zugeordnet werden. Außerdem muss die Arbeitsleistung von dem Freiberufler selber und in eigener Verantwortung erbracht werden und firmiert im Normalfall als Kleingewerbe Bei einer freiberuflichen Tätigkeit muss immer Unabhängigkeit gewährleistet sein, wie es zum Beispiel beim Arbeiten von zu Hause gegeben ist.