In Deutschland gibt es rund 1,2 Millionen Menschen, die freiberuflich arbeiten. In der Umgangssprache wird der Begriff der Freiberuflichkeit dabei meist nur sehr ungenau verwendet. Oft wird damit ganz grob eine große Zahl von verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten umschrieben, bei denen man selbstständig und auf eigene Rechnung tätig wird. Gemeint sind im Alltag dann die freie Mitarbeit, die Arbeit als Honorarkraft oder die freie Mitarbeit in bestimmten Projekten. Selbst die gewerblichen Tätigkeiten von Einmannunternehmen, die Tätigkeit von Subunternehmern oder die Arbeit mit einem Werkvertrag werden unter dem Begriff der Freiberuflichkeit zusammengefasst. Dabei wird verkannt, dass es für den Umstand, freiberuflich zu arbeiten, eine gesetzlich genormte feste Definition gibt.
Was sind Freiberufler
Juristisch erfolgt die Definition einer freiberuflichen Tätigkeiten bzw. eines freien Berufs durch das Einkommensteuergesetz und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Fasst man die Aussagen in diesen beiden Gesetzen zusammen, gilt folgendes: Freiberufliche Tätigkeiten werden selbständig ausgeübt. Es sind Tätigkeiten, die künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend, wissenschaftlich, erzieherisch oder auf ähnliche Art und Weise ausgelegt sind und dabei nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Freie Berufe haben daneben aber auch weitere Merkmale: Sie basieren auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder einer schöpferischen Begabung. Und sie umfassen die Erbringung von Dienstleistungen der höheren Art in einer persönlichen, fachlich unabhängigen und eigenverantwortlichen Art und Weise und im Interesse des Auftraggebers sowie der Allgemeinheit.
Das Gros der freien Berufe wird in den so genannten Katalogberufen zusammengefasst. Das sind Heilberufe, Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, technische und naturwissenschaftliche Berufe, Berufe, in denen Informationen vermittelt werden und Kulturberufe. Deshalb können Ärzte genau so Freiberufler sein wie Juristen, Lektoren oder Journalisten oder wie Ingenieure oder Architekten. Der Bundesfinanzhof (BFH) sowie die Rechtsprechung haben neben den Katalogberufen auch noch eine große Zahl von katalogähnlichen Berufen festgelegt. In allen wesentlichen Funktionen und Punkten müssen diese Berufe jedoch mit einem oder auch mit mehreren Katalogberufe übereinstimmen. Darüber hinaus müssen Ausbildung und Qualifizierung zu einem der katalogähnlichen Berufe immer auch dem höheren Niveau einer Ausbildung entsprechen, die für Menschen nötig ist, die freiberuflich arbeiten.
Steuerrechtliche Konsequenzen
Gegenüber einer selbständig ausgeübten Gewerbetätigkeit hat es durchaus Vorteile, freiberuflich zu arbeiten. Denn wer einem freien Beruf im Sinne des Einkommensteuerrechts angehört, braucht kein Gewerbe anzumelden und kein Pflichtmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden. Er muss sich darüber hinaus auch nicht in das Handelsregister eintragen lassen und darf die Umsatzsteuer immer erst dann abführen, wenn er auch einen Geldeingang verzeichnen kann. Nicht zuletzt muss ein Freiberufler auch keine doppelte Buchführung betreiben sondern darf sich auf einfache Buchhaltung beschränken. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden sind Freiberufler darüber hinaus nicht an eventuelle Vorgaben eines Bebauungsplanes gebunden, wenn sie ihren Geschäftssitz wählen. Entsprechend den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung können sie sich nämlich überall, mit Ausnahme von Sondergebieten, niederlassen. Allerdings dürfen sie für ihre Tätigkeit dabei nicht mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche in Anspruch nehmen.
Laut Einkommensteuergesetz müssen sich Mitglieder der freien Berufe lediglich bei dem für sie zuständigen Finanzamt anmelden. Sie sind zu einer regelmäßigen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Anhand ihrer konkreten Tätigkeit entscheidet das Finanzamt zu Beginn der Selbstständigkeit, ob sie freiberuflich ausgeführt wird oder ob sie nicht doch einen gewerblichen Charakter hat. Durchweg anerkannt wird die Freiberuflichkeit bei den Katalogberufen. Ob also zum Beispiel ein Journalist eher im gewerblichen Sinn tätig ist oder aber nicht, darüber wird in einem Finanzamt gar nicht entschieden. Denn die Tätigkeit des Journalisten zählt grundsätzlich zu den per Gesetz festgelegten freien Berufen. Bei selbstständigen Berufen, die erst in jüngster Zeit entstanden sind, ist die Situation dagegen jedoch ganz anders. Da diese neuen Berufe unter Umständen gar nicht im Einkommensteuergesetz oder im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz genannt sind, neigen die meisten Finanzämter in der Regel dazu, diese Berufe eher als gewerblich einzuordnen. Das hat zur Folge, dass dann auch Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
Der Weg zum Freiberufler
Freiberufler können Sie auf ganz unterschiedliche Weise werden. Zwar steht vor allem in den Heilberufen für viele von vornherein fest, dass sie als Freiberufler arbeiten werden. Die meisten niedergelassenen Ärzte sind Freiberufler, angestellte Ärzte gibt es meist nur in Krankenhäusern. Doch in manchen anderen Bereichen ist von vorn herein gar nicht geplant gewesen freiberuflich zu arbeiten und der Weg in die Freiberuflichkeit wird eher unfreiwillig angetreten. Haben Sie in Ihrer Ausbildung oder im Studium bereits im Bereich der Freien Berufe gearbeitet, zum Beispiel als nebenberuflicher Freiberufler oder freier Mitarbeiter, könnte sich für Sie irgendwann die Frage stellen, ob sie nicht ihre Freiberuflichkeit zum Standard machen wollen. Spätestens dann sollten Sie sich mit allen Details Ihrer Freiberuflichkeit befassen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie lange als Festangestellte gearbeitet haben und sich vielleicht erst nach einigen Jahren für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden. Als Freiberufler zu arbeiten, sollte für Sie keine Notlösung oder zweite Wahl sein. Bereiten Sie Ihre Existenzgründung deshalb professionell vor und klären Sie alle Fragen rund um Steuern und Ihre soziale Absicherung. Dann werden Sie bald gerne und erfolgreich als Freiberufler arbeiten.