In diesen Tagen feiert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG) seinen vierten Geburtstag – wesentliche Regelungen traten am 1. März 2020 in Kraft. Ein neuer Bestandteil des Gesetzes ist die Chancenkarte zur Jobsuche in Deutschland, die qualifizierte Fachkräfte von außerhalb der EU nach Deutschland locken soll. Voraussichtlich ab 01.06.2024 ist diese neue Aufenthaltserlaubnis erhältlich, die zunächst für die Dauer von einem Jahr erteilt wird. Doch wie bekommt man die Chancenkarte? Welche Bedingungen muss man erfüllen?
Grundvoraussetzungen und Punktesystem
Für die Chancenkarte sind einige Voraussetzungen zwingend zu erfüllen (sofern man nicht ohnehin als ausländische Fachkraft gemäß § 18 Abs. 3 AufenthG gilt). Das sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse mindestens auf dem Level B2 sowie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss nach den Regeln des Herkunftslandes. Daneben müssen ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, so dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst sichern kann. Der Nachweis darüber kann zum Beispiel mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen.
Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, werden vor Ausstellung der Chancenkarte weitere Kriterien in Form eines Punktesystems abgefragt. Mindestens sechs Punkte sind erforderlich, um das begehrte Dokument zu erhalten. Solche Punkte gibt es zum Beispiel für eine Ausbildung in Engpassberufen wie Ingenieure, IT-Spezialisten, Ärzte oder Pflegekräfte und für die Teilanerkennung des ausländischen Berufsabschlusses (jeweils bis zu vier Punkte), für Berufserfahrung und besonders gute Deutschkenntnisse (jeweils bis zu drei Punkte), aber auch für junge Bewerber (bis zu zwei Punkte) und sogar für die gemeinsame Antragstellung mit einem Ehepartner (ein Punkt).
Antragstellung im Ausland möglich
Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Punkte gesammelt hat, stellt den Antrag auf die Chancenkarte entweder in seiner Heimat bei der zuständigen Auslandsvertretung oder, wenn er sich bereits in Deutschland aufhält, bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dabei sind die oben angesprochenen Punkte nachzuweisen. Die Bearbeitung des Antrags wird voraussichtlich einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Wird der Antrag genehmigt, erhält man eine Chancenkarte zunächst für ein Jahr. In diesem Zeitraum kann der Chancenkarten-Inhaber einen Arbeitsplatz suchen und hat so die Chance, nach Ablauf der Gültigkeit der Karte einen anderen Aufenthaltstitel zu erhalten, der einen längeren Aufenthalt in Deutschland sowie den Familiennachzug ermöglicht.
Unterstützung durch einen Relocation-Service
Die Chancenkarte ist eine attraktive Option für Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland leben und arbeiten wollen. Die Hürden sind nicht hoch – wer wirklich qualifiziert ist, hat keine Schwierigkeiten, sechs Punkte zu erreichen. Mehr Probleme machen wahrscheinlich die praktischen Herausforderungen – Wohnungssuche, Anmeldung bei den Behörden oder Eröffnung eines Bankkontos. Hier unterstützt ein Relocation Service. Das sind Agenturen, die Fachkräften bei der Planung und Durchführung ihres Umzugs nach Deutschland helfen. Ihr Dienstleistungs-Spektrum umfasst insbesondere:
- Beratung zu rechtlichen und administrativen Aspekten des Umzugs
- Suche nach einer passenden Wohnung oder einem Haus
- Organisation des Transports des Umzugsguts einschließlich Zollfragen
- Unterstützung bei Behördengängen und der Abwicklung von Formalitäten
- Vermittlung von Sprachkursen und interkulturellen Trainings
- Hilfe bei der Integration in die neue Umgebung
Hier geht es nicht nur um Erleichterung und Beschleunigung des Umzugs nach Deutschland und Vermeidung von rechtlichen Fallstricken. Das Angebot soll und kann auch dazu beitragen, dass sich die Fachkräfte schnell in ihrem neuen Zuhause wohlfühlen.
Bild: Bigstockphoto.com / master1305