Schon seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es löst die Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz soll die Recyclingquoten erhöhen und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle reduzieren. Was bedeutet das für Amazon-FBA-Händler, die ihre Produkte über den Online-Riesen versenden lassen? Die Abkürzung FBA steht für Fullfillment by Amazon, also die Erfüllung des Kaufvertrags durch Amazon. Amazon verpackt und liefert die bestellte Ware an den Kunden. Damit ist der Verkäufer aber nicht automatisch von allen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz befreit. Es kommt nämlich darauf an, wer die Verpackungen „in Verkehr bringt“.
Registrierung notwendig
Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass jeder, der Verpackungen für Endverbraucher in Verkehr bringt, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und an einem dualen System beteiligen muss. Die Registrierung muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Verpackungen erfolgen. Sie ist kostenlos und kann online über das LUCID Verpackungsregister erfolgen. Das gilt auch für Amazon-FBA-Händler, die ihre Produkte in Deutschland verkaufen oder aus dem Ausland nach Deutschland importieren. Das Behördenportal ist anwenderfreundlich gestaltet und hält neben einem ausführlichen FAQ-Bereich auch Erklärfilme bereit. Bei LUCID müssen die Händler Angaben zu ihrer Firma, ihren Kontaktdaten und den von ihnen verwendeten Verpackungen machen.
Lizenzgebühren je nach Verpackung
Händler müssen für jede in Verkehr gebrachte Verpackung eine Lizenzgebühr an eines der dualen Systeme zahlen. Damit finanzieren sie die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gewicht, dem Material und der Größe der Verpackung. Es gibt mehrere duale Systeme in Deutschland, die miteinander konkurrieren. Die Händler können sich für eines entscheiden und einen Vertrag abschließen. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Bußgelder oder Abmahnungen, sondern auch einen Imageschaden bei Kunden und damit einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten.
Eigene oder fremde Verpackung
Warum betrifft das Verpackungsgesetz Amazon-FBA-Händler? Es kommt darauf an, ob die Händler eigene oder fremde Verpackungen verwenden und ob sie selbst als Hersteller oder Vertreiber auftreten.
- Eigene Verpackungen sind solche, die die Händler selbst beschaffen oder herstellen und an Amazon liefern, um ihre Produkte darin zu versenden. Fremde Verpackungen sind solche, die von Amazon oder einem anderen Dienstleister gestellt werden. Für eigene Verpackungen sind Händler trotz Amazon FBA nach dem Verpackungsgesetz selbst verantwortlich und müssen sich registrieren und lizenzieren.
- Für fremde Verpackungen ist Amazon verantwortlich, wenn Amazon als Hersteller oder Vertreiber der Produkte gilt. Das ist der Fall, wenn Amazon im eigenen Namen oder im Namen des Händlers auftritt oder wenn der Händler keinen Sitz in Deutschland hat.
- Gilt Amazon nicht als Hersteller oder Vertreiber, weil der Händler im eigenen Namen auftritt und einen Sitz in Deutschland hat, bleibt der Händler für die fremden Verpackungen verantwortlich. Das kann zum Beispiel bei Eigenmarken oder exklusiven Produkten der Fall sein.
Um zu vermeiden, dass für dieselben Verpackungen doppelt gezahlt wird, bietet Amazon seinen FBA-Händlern an, ihnen eine Bescheinigung über die von Amazon gestellten Verpackungen auszustellen. Diese Bescheinigung kann dann bei der ZSVR eingereicht werden. Die Zahlungen von Amazon werden dann auf die eigenen Lizenzgebühren angerechnet.
Bild: Bigstockphoto.com / Silver_wings