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You are at:Home»Allgemein»Bonpflicht: Was Sie über die Belegausgabepflicht wissen sollten

Bonpflicht: Was Sie über die Belegausgabepflicht wissen sollten

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By Redaktion on 20. Februar 2022 Allgemein, Warenwirtschaftssysteme

Seit Beginn 2020 besteht nach Paragraph 146a Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) in deutschen Geschäften die Belegausgabepflicht, die auch unter dem Namen Bonpflicht bekannt ist. Der Sinn dieser Vorgabe ist es, Händler zum Aushändigen von Kassenbons für gekaufte Waren oder erworbene Dienstleistungen zu verpflichten, um mehr Transparenz zu schaffen und möglichen Steuerbetrug aufzudecken. Welche Vor- und Nachteile die Regelung mit sich bringt, lesen Sie im folgenden Artikel.

Welches Ziel die Belegausgabepflicht verfolgt

Bereits im Jahr 2003 warnte der Bundesrechnungshof vor dem Einsatz manipulierter Kassen. Laut diesem lag der jährliche Steuerausfall bei bis zu zehn Milliarden Euro. Um dem einen Riegel vorzuschieben und zu verhindern, dass Händler ihre digitalen Aufzeichnungen im Nachhinein verändern, wurde mit dem sogenannten „Kassengesetz“ aus Dezember 2016 die Pflicht zur Ausgabe von Belegen für Anfang 2020 eingeführt. Geben Händler nun einen Kassenbon aus, kann das Finanzamt den Einkauf mit den ihnen vorliegenden Daten im elektronischen Kassensystem abgleichen.

Um dies zu gewährleisten, müssen seit dem Inkrafttreten der Bonpflicht elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Bei ready2order erfahren Sie mehr über geeignete Kassensysteme. Die Belegausgabepflicht gilt übrigens nicht nur für deutsche Händler, denn in fast allen Ländern mit digitalen Kassen gibt es eine Belegausgabepflicht. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise Schweden, Österreich und Italien.

Wer von der Bonpflicht nicht betroffen ist

Doch nicht alle Händler hierzulande müssen einen Bon ausstellen. Von der Belegausgabepflicht befreit sind steuerpflichtige Händler, die eine offene Ladenkasse wie klassische Geldkassetten nutzen. Somit ist eine Aufrüstung des Kassensystems z. B. für Flohmarkthändler nicht nötig. Zudem kann es in bestimmten Fällen sogar Ausnahmen für Händler geben, die eine elektronische Kasse nutzen: kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass die Bonpflicht eine sachliche oder persönliche Härte bei ihm erzeugt und dass die Besteuerung ohne Belegausgabe nicht beeinträchtigt wird, kann er einen Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Finanzbehörde stellen.

Welche Vor- und Nachteile die Bonpflicht mit sich bringt

Mit Abgleichen der ausgedruckten Kassenbelege mit den Aufzeichnungen der elektronischen Kasse kann ganz einfach kontrolliert werden, ob alle getätigten Geschäftsvorfälle erfasst werden. Steuerbetrüger können also leichter ausfindig gemacht werden. Auch der Kunde kann anhand des Belegs direkt prüfen, ob sein Einkauf korrekt abgerechnet wurde.

Jedoch bringt der Einzug der Bonpflicht auch Nachteile mit sich. Denn die Regelung bringt neben einem erhöhten Aufwand für Verkäufer und teilweise genervten Kunden vor allem eine große Belastung für unsere Umwelt mit sich. Laut der Tageszeitung „Die Welt“ entspricht die Menge der jährlich ausgedruckten Kassenbons über 40 Fußballfeldern. Würde man diese hintereinander auslegen, würde man sogar auf eine Länge von über 2 Millionen Kilometern kommen.

Dazu kommt, dass Kassenbons nicht aus herkömmlichem Papier bestehen, sondern aus speziellem Thermopapier. Dieses gilt als giftig, da dieses Papier die schädliche Chemikalie Bisphenol A enthält, die die embryonale Entwicklung stören oder die Fortpflanzung beeinträchtigt kann.

Gibt es Alternativen zur Belegausgabepflicht?

Obwohl die Digitalisierung mittlerweile fast in allen Bereichen des täglichen Lebens und der Wirtschaft Einzug erhalten hat, trifft dies auf den Einkauf in Supermärkten und anderen Läden nicht zu. So tüfteln einige Start-ups an einer Lösung, Kassenbons zu digitalisieren und den Bezahlvorgang damit einfacher und insbesondere nachhaltiger zu gestalten.

Bild: Bigstockphoto.com / Simon Kadula

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