Viele Ärztinnen und Ärzte träumen davon, eine eigene Privatpraxis zu führen. Eine Privatpraxis hat einige Vorteile gegenüber einer Kassenpraxis, nicht nur hinsichtlich der Honorare. Zum einen kann man sich seine Patientinnen und Patienten selbst aussuchen und sie individuell betreuen, ohne Zeitdruck. Zum anderen hat man mehr Freiheit bei der Gestaltung der Praxis und der Festlegung der Honorare. Aber vor den Erfolg haben die Götter bekanntlich den Schweiß gesetzt. Wer eine ärztliche Privatpraxis eröffnen will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Die formalen Voraussetzungen
Eigentlich ist es selbstverständlich, aber der Vollständigkeit halber sei es erwähnt: Um eine Privatpraxis zu eröffnen, braucht man zunächst eine Approbation als Arzt oder Ärztin. Das ist die staatliche Erlaubnis, den Arztberuf auszuüben. Ohne Approbation ist es nicht möglich, eine Praxis zu gründen – da bleiben nur verschiedene Heilnebenberufe. Sinnvoll ist es, darüber hinaus eine Facharztausbildung absolviert zu haben, um sich als Spezialist oder Spezialistin auf einem Gebiet zu etablieren. Die Facharztausbildung dauert je nach Fachrichtung zwischen vier und sechs Jahren und vermittelt sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen. Neben der Approbation gibt es diverse weitere Pflichten. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte zwingend vorgeschrieben, und natürlich muss der Arzt eine Steuererklärung machen.
Solide Finanzen sind Pflicht
Auch wenn sich gute Ärzte am liebsten zu hundert Prozent ihren Patientinnen und Patienten widmen möchten, bedarf es doch auch anderer Qualitäten. Um eine ärztliche Privatpraxis zu gründen, gehört zu den Voraussetzungen auch ein solides Finanzkonzept. Die Praxisgründung erfordert umfassende Investitionen. In einem Business-Plan mit Standortanalyse werden Überlegungen verschriftlich und mit belastbaren Zahlen hinterlegt. Welche medizinischen Angebote gibt es in der Gegend schon? Zu welchem Preis sind geeignete Räumlichkeiten und Personal zu bekommen? Kann die Praxis die administrativen Tätigkeiten rund um die Abrechnung mit Selbstzahlern und privaten Krankenversicherern selbst leisten oder wird die Funktion ausgelagert? Können Zahlungsausfälle verkraftet werden oder werden Forderungen an einen Inkassodienst verkauft? Ist es eine Option, sich mit anderen Medizinern zu einer Praxisgemeinschaft zusammenzuschließen, um Fixkosten zu verteilen und den Start zu erleichtern?
Der Arzt als Marketing-Manager
Selbst bei Beauftragung einer Agentur müssen Privatärztinnen und Privatärzte sich mit dem Praxis-Marketing beschäftigen. Sie wissen am besten, welche Stärken oder gar Alleinstellungsmerkmale sie haben. Beispiel Gründung einer Privatpraxis Berlin: Sicher ist die geplante Praxis nicht die einzige im Bezirk. Warum sollten neue Patienten kommen oder von ihren vertrauten Ärzten wechseln? Sind Sie Fachärztin oder Facharzt für Hautkrankheiten, stellen Sie etwa Lasertherapie, Faltenbehandlung, Allergietestung und Hautkrebsvorsorge in den Vordergrund. Sorgen Sie gemeinsam mit Spezialisten für Online-Marketing dafür, dass Ihre Praxis mit entsprechenden Suchbegriffen und regionalem Bezug im Internet gefunden wird. Stellen Sie nicht nur die moderne Ausstattung mit Geräten und Technologien in den Mittelpunkt, sondern vor allem die persönliche und professionelle Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten. Sorgen Sie dafür, dass diese Versprechen gehalten werden – dann läuft bald auch das Empfehlungsgeschäft, vielleicht der entscheidende Baustein im Wettbewerb der Privatpraxen.
Bild: Bigstockphoto.com / stokkete