Wer in Deutschland allein oder mit anderen ein Unternehmen gründet, entscheidet mit der Rechtsform, wer haftet, wie viel Startkapital nötig ist und welche Pflichten laufend anfallen. Ein Einzelunternehmen lässt sich meist am einfachsten gründen. Die Inhaberin oder der Inhaber haftet grundsätzlich auch mit dem Privatvermögen. Bei einer UG oder GmbH haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Dafür sind Gründung und Buchführung aufwendiger.
Bei einer Gründung allein mit überschaubarem Risiko kommt ein Einzelunternehmen infrage. Wer die Haftung trennen will, kann UG und GmbH nach verfügbarem Kapital und geplantem Geschäft vergleichen. Die Haftungsbeschränkung schließt persönliche Haftung nicht in jedem Fall aus.
Haftung, Kapital und Aufwand im Vergleich
| Kriterium | Einzelunternehmen | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|---|
| Gründerzahl | Eine Person | Eine oder mehrere Personen | Eine oder mehrere Personen |
| Gesetzliches Mindestkapital | Keines | Kein festes Mindestkapital; Gründung ab 1 Euro möglich | 25.000 Euro Stammkapital |
| Einzahlung zur Gründung | Keine Mindesteinlage | Vereinbartes Stammkapital vollständig einzuzahlen | Einzahlung nach den gesetzlichen Vorgaben |
| Haftung | Inhaberin oder Inhaber haftet grundsätzlich persönlich und unbeschränkt | Grundsätzlich haftet das Gesellschaftsvermögen | Grundsätzlich haftet das Gesellschaftsvermögen |
| Gründungsaufwand | Meist gering, abhängig von Tätigkeit und Kaufmannseigenschaft | Notarielle Gründung und Handelsregistereintrag | Notarielle Gründung und Handelsregistereintrag |
| Buchführung | Je nach Tätigkeit und Status reicht eine Einnahmenüberschussrechnung; für manche Kaufleute gelten Buchführungspflichten | Doppelte Buchführung und Jahresabschluss | Doppelte Buchführung und Jahresabschluss |
| Typischer Einsatz | Solo-Gründung mit überschaubarem Risiko | Haftungstrennung bei begrenztem Startkapital | Haftungstrennung mit höherer Kapitalausstattung oder Wachstumsplänen |
Bei UG und GmbH ist der Verwaltungsaufwand höher. Dafür haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Ein Einzelunternehmen lässt sich meist einfacher gründen, bringt aber ein höheres persönliches Haftungsrisiko mit sich.
Einzelunternehmen: einfach starten
Eine einzelne Person kann ohne gesetzliches Mindestkapital ein Einzelunternehmen führen. Welche Schritte zum Start nötig sind, hängt von der Tätigkeit ab: Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe an. Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung, müssen ihre Tätigkeit aber steuerlich erfassen lassen. Erfüllt ein Gewerbebetrieb die Voraussetzungen eines Handelsgewerbes, kann außerdem eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich sein.
Inhaberin oder Inhaber und Betrieb sind rechtlich nicht voneinander getrennt. Bleiben etwa Rechnungen offen oder entstehen Schadenersatzforderungen, haftet die Person grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen. Bei einem kleinen Angebot mit geringem Risiko fällt das weniger ins Gewicht als bei einem Geschäft, in dem hohe Schäden oder finanzielle Verpflichtungen entstehen können.
Auch bei einem Einzelunternehmen hängt der Aufwand für die Buchführung von Tätigkeit und Status ab. Viele Freiberufler und Kleingewerbetreibende können ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Kaufleute müssen grundsätzlich Bücher führen. Steuerrechtliche Buchführungspflichten folgen eigenen Regeln.
Ein Einzelunternehmen eignet sich besonders für eine Gründung allein, wenn du wenig Verwaltungsaufwand willst und das persönliche Haftungsrisiko zur Tätigkeit passt. Wer beispielsweise eine kleine Dienstleistung allein anbietet, sollte neben den Gründungskosten auch mögliche Schadenersatzansprüche und vertragliche Verpflichtungen in die Entscheidung einbeziehen.
UG: Haftungstrennung mit wenig Kapital
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Variante der GmbH. Sie lässt sich mit einem Stammkapital unterhalb des GmbH-Mindestkapitals gründen. Häufig wird der Einstieg „ab 1 Euro“ genannt, denn das ist die gesetzliche Untergrenze. Für den tatsächlichen Finanzbedarf reicht diese Zahl als Kalkulation aber nicht: Die UG muss auch Notar- und Registerkosten, laufende Ausgaben und die Anlaufphase bezahlen können.
Das vereinbarte Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein. Sacheinlagen, etwa eingebrachte Gegenstände statt Geld, sind bei der UG ausgeschlossen. Für die Gründung braucht es eine notarielle Beurkundung und einen Eintrag ins Handelsregister.
Grundsätzlich haftet den Gläubigern das Vermögen der UG. Persönliche Bürgschaften oder eigene Pflichtverletzungen können dennoch eine persönliche Haftung der Gründerin oder des Gründers auslösen. Die Gesellschaft haftet außerdem mit ihrem gesamten Vermögen, nicht nur mit dem ursprünglich eingezahlten Stammkapital.
Die UG muss grundsätzlich ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine gesetzliche Rücklage einstellen. So soll die UG Eigenkapital aufbauen. Eine UG wird dadurch nicht automatisch zur GmbH. Für den Wechsel in eine GmbH braucht es eine entsprechende Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 Euro; auch nach einer solchen Erhöhung kann der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ beibehalten werden.
Bei Buchführung und Jahresabschluss gelten im Wesentlichen die Pflichten einer Kapitalgesellschaft: Die UG führt doppelte Bücher und erstellt einen Jahresabschluss. Je nach Größe gelten Erleichterungen bei der Veröffentlichung. Die grundlegenden Pflichten zur Rechnungslegung bleiben bestehen. Eine UG kommt infrage, wenn du die Haftung trennen willst, zunächst weniger Kapital hast und den laufenden Verwaltungsaufwand einer Kapitalgesellschaft tragen kannst.
GmbH: mehr Kapital, klare Struktur
Das gesetzliche Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Die Einlagepflicht richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sacheinlagen sind grundsätzlich möglich, müssen aber im Gesellschaftsvertrag festgelegt und dokumentiert werden.
Wie bei der UG braucht die GmbH einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und einen Eintrag ins Handelsregister. Im laufenden Betrieb führt sie doppelte Bücher, erstellt einen Jahresabschluss und muss die vorgeschriebenen Unterlagen veröffentlichen. Kleine und Kleinstgesellschaften können bei der Offenlegung Erleichterungen nutzen.
Die GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Gesellschafter haften nicht allein deshalb persönlich, weil die GmbH ihre Rechnungen nicht bezahlen kann. Persönliche Sicherheiten, noch offene Einlagepflichten und bestimmte Pflichtverletzungen können die persönliche Haftung jedoch begründen. Wer als Gesellschafter für einen Kredit bürgt, verpflichtet sich beispielsweise zusätzlich persönlich.
Eine GmbH kann passen, wenn Gründer die Haftungstrennung mit einer höheren Kapitalausstattung verbinden wollen oder Beteiligungen und Wachstum planen. Die Rechtsform kann für die Beteiligung weiterer Gesellschafter geeignet sein. Sie garantiert jedoch weder günstigere Kredite noch eine bestimmte Wahrnehmung bei Kunden.
Aufwand und Kosten abwägen
Ein Einzelunternehmen lässt sich im typischen kleinen Fall mit weniger formalen Schritten starten als eine UG oder GmbH. Kapitalgesellschaften brauchen den Notar und den Handelsregistereintrag. Hinzu kommen laufend Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung. Dafür müssen die Unterlagen geordnet und laufende Verwaltungsaufgaben erledigt werden.
Die Gründungskosten für UG und GmbH sind nicht einheitlich. Notar- und Registerkosten hängen unter anderem von der konkreten Gründung und den verwendeten Dokumenten ab. Auch die laufenden Kosten für Buchführung und Jahresabschluss unterscheiden sich je nach Umfang und beauftragter Unterstützung. Gründer sollten daher nicht nur die Einzahlung bei der Gründung kalkulieren, sondern auch die Kosten des laufenden Betriebs.
Für die Wahl zählt außerdem, wie viel Kapital tatsächlich benötigt wird. Eine UG mit sehr geringem Stammkapital erfüllt zwar die rechtliche Einstiegsvoraussetzung, finanziert aber nicht automatisch die ersten Monate. Die GmbH behält das Stammkapital als Gesellschaftskapital; es wird bei der Gründung nicht verbraucht und muss für den Geschäftsbetrieb verfügbar bleiben. Dabei muss die GmbH die gesetzlichen Kapitalregeln beachten.
So fällt die Entscheidung leichter
Prüfe zuerst, welche finanziellen Folgen ein Schaden hätte. Beziehe auch einen Vertragsstreit und eine längere Zahlungsunfähigkeit in die Einschätzung ein. Wenn du das Risiko nicht mit deinem Privatvermögen tragen willst, spricht das für eine Kapitalgesellschaft. Prüfe dabei auch, ob Vertragspartner persönliche Bürgschaften oder andere Sicherheiten verlangen, denn dadurch kann die Haftungstrennung im konkreten Fall an Wirkung verlieren.
Vergleiche danach Kapitalbedarf und Verwaltungsaufwand. Reicht das verfügbare Kapital nicht für eine GmbH, kann eine UG eine Alternative sein, sofern die laufenden Kosten einer Kapitalgesellschaft finanzierbar sind. Wenn du allein mit überschaubarem Risiko startest und möglichst wenige formale Pflichten willst, kann ein Einzelunternehmen geeigneter sein. Die Buchführungspflichten hängen dabei von Tätigkeit und rechtlichem Status ab, nicht allein vom Namen der Rechtsform.
Keine der drei Rechtsformen ist pauschal steuerlich günstiger. Sie hängt unter anderem von der Tätigkeit und dem Gewinn ab; auch deine persönliche Situation spielt eine Rolle. Vor der Gründung lohnt sich deshalb eine konkrete Kalkulation mit Steuerberatung oder einer fachkundigen Gründungsberatung, besonders wenn Haftung, Beteiligungen oder größere Investitionen eine Rolle spielen.